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Nachwahl für den Ersatz eines Bezirksratsmitglieds vom 26. April 2015

26.04.2015
Nachwahl für den Ersatz eines Bezirksratsmitglieds
Gemäss § 17 Abs. 2 und § 23e des kantonalen Wahl- und Abstimmungsgesetzes und § 33 des Gesetzes über die Organisation der Gemeinden und Bezirke findet am Sonntag, 26. April 2015 und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an denVortagen die Nachwahl für den Ersatz eines Bezirksratsmitglieds statt.

Amtliche Wahlvorschläge:
Bis am Mittwoch, 18. März 2015, 9.00 Uhr, wurden der Bezirkskanzlei keine weiteren Wahlvorschläge eingereicht. Ebenso erfolgte von keinem der Kandidaten des ersten Wahlgangs ein Rückzug der Kandidatur. Somit gelten die Kandidaten des ersten Wahlgangs gemäss § 23e Wahl- und Abstimmungsgesetz wiederum als vorgeschlagen:

Liste 1
Wahlvorschlag Schweizerische Volkspartei Bezirk Einsiedeln (SVP)
Bezirksrat (Amtsdauer bis 30. Juni 2018)

Thoma-Kälin Martin, 1983, Trachslauerstrasse 27, 8840 Trachslau

Liste 2
Wahlvorschlag Sozialdemokratische Partei Bezirk Einsiedeln (SP)
Bezirksrat (Amtsdauer bis 30. Juni 2018)

Notter Patrick, 1968, Martinsweg 16, 8840 Einsiedeln

Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind jeder Schweizerbürger und jede Schweizerbürgerin, die im Bezirk Einsiedeln politischen Wohnsitz haben, das achtzehnte Altersjahr erfüllt haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.

Stimmabgabe
Die Wahlunterlagen werden allen Stimmberechtigten zugestellt. Stimmberechtigte, die keine Wahlunterlagen erhalten sollten, melden sich bitte bei der Bezirkskanzlei Einsiedeln, Tel. 055 418 41 41. Die Stimmabgabe kann entweder brieflich oder persönlich an der Urne ausgeübt werden. Das Verfahren über die Stimmabgabe richtet sich nach der Verordnung zum kantonalen Wahl- und Abstimmungsgesetz. Die briefliche Stimmabgabe ist zulässig ab Erhalt der Wahlunterlagen. In Einsiedeln können die brieflichen Stimmabgaben bis zum Abstimmungssonntag, 11.00 Uhr,in den speziellen Abstimmungsbriefkasten rechts vor dem Eingang des Rathauses eingeworfen werden. In den Vierteln können briefliche Stimmabgaben biszum Abstimmungssonntag, 9.00 Uhr, in die speziell bezeichneten Abstimmungsbriefkästenbei den Viertelsschulhäusern eingeworfen werden.

Urnenöffnungszeit
Abstimmungssonntag,10.00–11.00 Uhr, Altes Schulhaus.

Einsiedeln, 10. April 2015 Bezirkskanzlei Einsiedeln
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Bezirksverwaltung Einsiedeln
Hauptstrasse 78 / Postfach 161
8840 Einsiedeln
055 418 41 20
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Schulverwaltung Einsiedeln
Nordstrasse 17, Postfach 463
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055 418 42 42
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