Amtliche Bekanntmachung Anlässlich der Ersatzwahl für das zurückgetretene Bezirksratsmitglied Markus Heinrich (Amtsdauer: bis 30. Juni 2018) vom Sonntag, 8. März 2015 hat keiner der Kandidaten das absolute Mehr erreicht. Daher findet gemäss § 17 Abs. 2 und § 23e des kantonalen Wahl- und Abstimmungsgesetzes und § 33 des Gesetzes über die Organisation der Gemeinden und Bezirke am
Sonntag, 26. April 2015
und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen die
Ersatz-Nachwahl eines Bezirksratsmitglieds
statt:
Anmeldeverfahren Die Wahlvorschläge müssen bis spätestens Mittwoch, 18. März 2015, 09.00 Uhr, bei der Bezirkskanzlei Einsiedeln eingetroffen sein. Die Postaufgabe innerhalb der Frist genügt nicht für die Fristwahrung.
Gemäss § 23e Abs. 2 des kantonalen Wahl- und Abstimmungsgesetzes gelten diejenigen Kandidaten, welche im ersten Wahlgang auf einem Wahlvorschlag gemäss §§ 23a ff. des kantonalen Wahl- und Abstimmungsgesetzes kandidiert, jedoch das absolute Mehr nicht erreicht haben, auch für den zweiten Wahlgang als vorgeschlagen, es sei denn, die Kandidatur wird von der Vertretung des Wahlvorschlags oder von der vorgeschlagenen Person vor Ablauf der Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen (18. März 2015, 09.00 Uhr) schriftlich zurückgezogen.
Anforderungen an die Wahlvorschläge Jeder Wahlvorschlag muss eine Bezeichnung tragen, die ihn eindeutig von anderen Wahlvorschlägen unterscheidet. Da nur ein Sitz zu besetzen ist, dürfen die Wahlvorschläge nur je den Namen einer wählbaren Person enthalten. Die zur Wahl vorgeschlagene Person muss mindestens mit Name, Vor-name, Jahrgang und Adresse genau bezeichnet sein. Jeder Wahlvorschlag muss von der zur Wahl vorgeschlagenen Person sowie von 25 Stimmberechtigten unterzeichnet sein und eine/n Vertreter/in bezeichnen.
Erstellung der Wahlzettel Der Bezirk Einsiedeln erstellt amtliche Wahlzettel für sämtliche im Anmeldeverfahren eingegangenen Listen sowie einen leeren Wahlzettel.
Den Vertretungen des Wahlvorschlags werden auf Wunsch vorgedruckte Wahlzettel gegen Erstattung der Selbstkosten zur Verfügung gestellt.
Zustellung der Wahlunterlagen Der Bezirk Einsiedeln stellt die Wahlunterlagen allen Stimmberechtigten so zu, dass diese spätestens am 16. April 2015 in deren Besitz sind.
Urnenöffnungszeit Abstimmungssonntag,10.00 - 11.00 Uhr, Altes Schulhaus.
Briefliche Stimmabgabe Die briefliche Stimmabgabe mittels Postzustellung ist für jedermann möglich. In Einsiedeln können die brieflichen Stimmabgaben bis am Abstimmungssonntag, 11.00 Uhr, in den speziellen Abstim-mungsbriefkasten rechts vor dem Eingang des Rathauses eingeworfen werden. In den Vierteln können briefliche Stimmabgaben bis am Abstimmungssonntag, 09.00 Uhr, in die speziell bezeichneten Abstimmungsbriefkästen bei den Viertelsschulhäusern eingeworfen werden.
Einsiedeln, 10. März 2015 Bezirksrat Einsiedeln