Bezirk Einsiedeln / Aufhebung eines Schutzzonenplanes
09.01.2015
Gestützt auf Art. 20 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer vom 24. Januar 1991 (GSchG, SR 814.20) und § 22 des Einführungsgesetzes zum Gewässerschutzgesetz von 19. April 2000 (EGzGSchG, SRSZ 712.110) wird die Aufhebung des Schutzzonenplanes sowie des Schutzzonenreglementes für die folgenden Anlage vom 9. Januar bis 9. Februar 2015 öffentlich ausgelegt:
Das Auflageverfahren richtet sich nach § 25 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 14. Mai 1987 (PBG, SRSZ 400.100). Die aufzuhebenden Unterlagen liegen im Rathaus, Abteilung Planen Bauen Umwelt, während der üblichen Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf. Allfällige Einsprachen sind schriftlich an den Bezirksrat Einsieden zu richten und müssen einen Antrag und eine Begründung erhalten. Die Auflage- und Einsprachefrist dauert vom 9. Januar – 9. Februar 2015.