Die Einsiedler Stimmbevölkerung hat an der Urnenabstimmung vom 9. Februar 2014 die vorgezogene Teilnutzungsplanrevision A mit 2999 zu 2399 Stimmen angenommen. Am 23. April 2014 hat der Regierungsrat diese Teilnutzungsplanrevision A mit RRB Nr. 458/2104 genehmigt. Von der Genehmigung einstweilen ausgenommen bleiben die Materialabbau- und Ablagerungszone Nüberg (Ei01) und die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen beim Strandbad Roblosen (Bi15).
Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens hängigen Baubewilligungsgesuche werden noch nach den Vorschriften des alten Baureglements beurteilt. Die Unterlagen der Teilnutzungsplanrevision A werden aktuell digital aufbereitet und anschliessend per Ende Mai 2014 unter www.ortsplanung.ch/einsiedeln neu aufgeschaltet.