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Mitteilung aus dem Bezirksrat vom 27. Januar 2014

07.02.2014
Aushang der Todesfälle nicht Sache des Bezirks

Der Bezirksrat hat verschiedene negative Reaktionen über die teilweise Stilllegung der An-schlagkästen mit den Anzeigen der Todesfälle erhalten. Auch wird von etlichen Personen bedauert, dass die ausgehängten Kärtchen nicht mehr mit Fotos der verstorbenen Personen versehen sind. Bei den „Kästchen“ handelt es sich um eine vielen Einwohnerinnen und Ein-wohnern lieb gewordene Einsiedler Tradition. Der Bezirksrat versteht denn auch gut, dass die teilweise Aufhebung dieser Tradition von vielen bedauert wird. Allerdings ist der Aushang der Todesfälle nicht Sache des Bezirks. Die eidgenössische Zivilstandsverordnung überlässt es den Kantonen, in der eigenen Gesetzgebung die Voraussetzungen für die Veröffentlichung von Zivilstandsfällen zu schaffen. Im Kanton Zürich sieht die Verordnung über die Bestattungen denn auch die Veröffentlichung der Todesfälle vor. Zweck dieser Regelung ist in erster Linie, dass Anteilnehmende an der Bestattung teilnehmen können. Der Kanton Schwyz hat von dieser Möglichkeit in seiner Zivilstandsverordnung indessen keinen Gebrauch gemacht, was bedeutet, dass die Veröffentlichung durch den Bezirk gar nicht gestattet ist. Es ist vielmehr allein Sache der Angehörigen, einen Todesfall publik zu machen. Dies geschieht bei den Anschlagkästen im Einverständnis mit den Angehörigen durch die Pfarreien, wobei sich der Bezirk bereit erklärt hat, die Meldungen der Pfarreien im Anschlagkasten im Rathaus auf-zuhängen und im Anschlagkasten beim Bahnhof durch seine Postboten aufhängen zu lassen. Der Postdienst des Bezirks wird seit einigen Jahren sehr zuverlässig durch Mitarbeiter der BSZ-Stiftung besorgt. Dieses geringfügige Dienstleistung des Bezirks erscheint dem Bezirks-rat noch legitim. Hingegen wäre es nicht zulässig, wenn der Bezirk noch weitere Leistungen erbringen würde. Die Zeiten haben sich geändert und immer mehr Menschen sind der Mei-nung, dass Zivilstandsfälle wie Geburten, Heiraten und Todesfälle Privatsache sind. So würde eine Publikation der Eheversprechen, welche erst am 1. Januar 2000 abgeschafft wurde, heu-te von den meisten Schweizern wohl als altmodisch und unnötig empfunden. Wenn Verstor-bene in der Friedhofkapelle ohne Namen und Grabkreuz aufgebahrt sind, ist dies allein Sache der Angehörigen. Der Bezirk hat den auch in diesem Bereich bestehenden Daten- und Per-sönlichkeitsschutz einzuhalten. 

Fristerstreckungen für Steuererklärung online beantragen

In den nächsten Tagen flattern die Steuererklärungen ins Haus. Das Steueramt des Bezirks empfiehlt den Steuerpflichtigen, die um Fristerstreckung für die Einreichung der Steuererklä-rung ersuchen wollen, dies über die Website des Bezirks (www.einsiedeln.ch) zu tun. Dazu kann einfach dem Hinweis „Fristerstreckungen“ rechts auf der Frontseite gefolgt werden. Die Fristerstreckung wird umgehend bestätigt und beim Steueramt automatisch registriert. Maxi-mal kann die Frist bis am 31. Dezember verlängert werden. Eine Begründung ist nicht not-wendig. Briefliche Gesuche sind weiterhin möglich, doch verursachen sie dem Steuerpflichti-gen und dem Steueramt mehr Arbeit. 

Verschiedenes
Der Bezirksrat
  • beschliesst eine Änderung des Gestaltungsplans „Obere Allmeind“
  • erlässt die Vernehmlassung zur Teilrevision des kantonalen Gesetzes über die Landwirtschaft;
  • nimmt Kenntnis von Beiträgen der Kulturkommission für die Renovationskosten des grossen Kreuzes an der Hauptstrasse beim Grosskreuz und des Ressorts Liegen-schaften Sport Freizeit an das Eisfeld in Willerzell

Baubewilligungen
  • Ulrich Geissmann, Schlapprig 22, Egg: Neubau Garage mit Studio
  • Emil Bisig, Schlapprig 20, Egg: Räumliche Neukonzeption UG, Anbau Garage inklusive Terraingestaltung
  • Kälin Xaver, Trachslauerstrasse 31, Einsiedeln: Überdachung Siloballen- und Holzlagerplatz
  • Genossame Gross, Präsident Karl Schnidrig, Raffelnweg 7, Einsiedeln: Wansderweg und zwei Holzlagerplätze Grossbachstrasse, Rempelen, Gross
  • Fasnachtsgesellschaft Bürgerwehr, Langrütistrasse 1a, Einsiedeln: Reklametafel
  • Genossame Gross, Raffelnweg 7, Einsiedeln: Holzlagerplatz für die Bewirtschaftung des angrenzenden Waldes, Triesstrasse (Flurname Ijenschatten), Gross
  • Fasnachtsgesellschaft Bürgerwehr, Langrütistrasse 1a, Einsiedeln: Reklametafel
  • Grätzer Franz, Kornhausstrasse 42, Einsiedeln: Neubau Abstellraum


Einsiedeln, 6.2.14
Bezirkskanzlei Einsiedeln

 
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Bezirksverwaltung Einsiedeln
Hauptstrasse 78 / Postfach 161
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