Mitteilung aus dem Bezirksrat vom 4. Dezember 2013
13.12.2013
95 Stimmkuverts geschreddert: Nicht jede Stimme zählt! Nachlese zum Abstimmungssonntag vom 24. November 2013
Bei der brieflichen Stimmabgabe legen jeweils etliche Stimmberechtigte den unterzeichneten Stimmrechtsausweis nicht in das grosse weisse Rücksendekuvert, sondern zusammen mit den Abstimmungszetteln in das verschlossene Stimmkuvert. Gemäss § 9 Abs. 2 der kantonalen Wahl- und Abstimmungsverordnung sind Rücksendekuverts, denen der Stimmrechtsausweis nicht beiliegt, auszusondern und samt Inhalt zu vernichten. Das Wahlbüro des Bezirks Einsiedeln hat diese Bestimmung bisher zugunsten der Stimmberechtigten grosszügig in dem Sinne ausgelegt, dass sich der Stimmrechtsausweis auch im Rücksendecouvert befindet, wenn er im Stimmkuvert liegt. Ein Mitglied des Wahlbüros hat unter Wahrung des Stimmgeheimnisses die Stimmkuverts geöffnet und den Stimmrechtsausweis entnommen, womit die Stimmen gezählt werden konnten. Im Zusammenhang mit zwei Stimmrechtsbeschwerden hat die Rechts- und Justizkommission des Kantonsrates aber unmissverständlich festgehalten, dass „das Stimmkuvert nicht geöffnet werden darf, um nachzuschauen, ob der Stimmrechtsausweis sich darin befindet“. Aufgrund dieser klaren Anweisung hat das Wahlbüro an der Abstimmung vom 24. November 2013 diese Stimmen nicht mehr berücksichtigt und 95 Stimmkuverts samt Inhalt vernichtet. Die Auslegung durch den Kantonsrat wird unter anderem mit dem Abstimmungsgeheimnis begründet, was den Bezirksrat aber in zweifacher Hinsicht nicht überzeugt. Der Stimmberechtigte, welcher den Stimmrechtsausweis in das Stimmkuvert legt, nimmt als sogenannter Geheimnisherr die Verletzung des Abstimmungsgeheimnisses bewusst in Kauf oder es ist ihm egal. Ausserdem unterstehen die Mitglieder des Abstimmungsbüros dem Amtsgeheimnis. Gerade bei kommunalen Abstimmungen könnte die restriktive Praxis „matchentscheidend“ sein, doch auch in kantonalen und eidgenössischen Angelegenheiten gehen bei hoher Stimmbeteiligung im Kanton gegen 1000 Stimmen verloren. Unter dem Titel „Kantönligeist bei politischen Rechten“ hat die NZZ kürzlich gezeigt, dass der Kanton Schwyz am viertmeisten ungültige Stimmen aufweist, nämlich 8.4 von 1000 Stimmen. In acht Kantonen ist dagegen nicht einmal eine von 1000 Stimmen ungültig. Bei der anstehenden Revision des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen sollten Regierung und Kantonsrat dafür sorgen, dass – wenn nicht jede – doch möglichst viele Stimmen auch zählen.
Verschiedenes
Der Bezirksrat
wählt Markus Weber, Weissmühlestrasse 3, Einsiedeln, für den Rest der Legislaturperiode 2012 bis 2014 nach dem Rücktritt von Daniel Meienberg als Mitglied der Kommission Volkswirtschaft Sicherheit Gesundheit;
erlässt das Gewässerrauminventar innerhalb der Bauzone des Bezirks Einsiedeln;
wählt Christian Roos, Mühlestrasse 3, Einsiedeln aufgrund der Demission von Roland Fässler zum Vize-Kommandanten der Feuerwehr Einsiedeln
Sicherheitsdepartement des Kantons Schwyz, Bahnhofstrasse 7, Schwyz: Sicherheitsfunknetz POLYCOM Teilnetz Kanton Schwyz; Antennenaustausch, Friherrenberg, Einsiedeln
Ulrich Peter Hans, Mühlestrasse 1, Einsiedeln: Neubau Mehrfamilienhaus, Schwanenstrasse 8, Einsiedeln: Projektänderung: Umnutzung Disponiebelraum in Kosmetikstudio sowie Fassadenänderung im Untergeschoss