Mitteilung aus dem Bezirksrat vom 20. November 2013
29.11.2013
Regierungsrat verweigert Spezialzone auf dem Katzenstrick
Der Bezirksrat beabsichtigte in Absprache mit dem Grundeigentümer des Grundstücks Katzenstrick, auf welchem sich das seit längerer Zeit geschlossene Gasthaus befindet, diese Liegenschaft im Rahmen der Nutzungsplanungsrevision einer Zone für touristische Bauten und Anlagen zuzuteilen. Damit sollte dem Eigentümer ermöglicht werden, auf seinem Grundstück ein Hotel mit Seminarräumen zu erstellen und die Grundlage für einen überlebensfähigen Betrieb zu schaffen. Das Grundstück befindet sich heute in der Landwirtschaftszone, so dass nur eine geringe Erweiterung möglich wäre. Gegen die Absicht des Bezirksrats erhoben verschiedene Umweltverbände Beschwerde beim Regierungsrat. Dieser heisst die Beschwerde mit Entscheid vom 13. November 2013 gut. Der südöstlich gelegene Bereich des für die Einzonung vorgesehenen Gebiets – insgesamt 3041 m2 – liegt teilweise innerhalb des gesetzlichen Waldabstandes, was eine Überbauung nur bei Erteilung einer Ausnahmebewilligung ermöglichen würde. Der Regierungsrat stellt in der Hauptsache fest, dass sich das Grundstück aufgrund der peripheren Labe abseits vom Siedlungsgebiet für eine Einzonung nicht eigne. Es würde eine bundesrechtswidrige Kleinbauzone entstehen. Das öffentliche Interesse daran, dass vom Ortskern entferntes Land der Überbauung entzogen bleibe überwiege das geltend gemachte Interesse an der touristischen Entwicklung. Immerhin könne der Eigentümer die verfolgte Zielsetzung im Rahmen der Erweiterungsmöglichkeiten, welche das Raumplanungsgesetz (RPG) biete, weiter verfolgen. Das RPG erlaubt eine Erweiterung der nutzbaren Fläche um maximal 30% gegenüber dem Zustand am 1. Januar 1980. Der Bezirksrat bedauert diesen Entscheid sehr, verzichtet aber auf einen Weiterzug an das Verwaltungsgericht, weil er sich kaum Erfolgschancen ausrechnen kann. Er sieht einen gewissen Widerspruch darin, dass der Kanton der Region Mitte in seiner Strategie eine sogenannte „Entwicklung von Innen“ mit Förderung des Tourismus empfiehlt, dem Bezirk aber gleichzeitig die Schaffung dafür notwendiger raumplanerischer Voraussetzungen erschwert wird.
Verschiedenes
Der Bezirksrat
genehmigt den teilweise abgeänderten und ergänzten Gestaltungsplan Nr. 52 (Biberhof);
genehmigt das neue, dem kantonalen Feuerschutzgesetz angepasste Feuerwehrreglement (das neue Feuerschutzgesetz sieht die Gleichstellung des sanitätsdienstlichen Ersteinsatzelements und des Seerettungsdienstes mit dem Feuerwehrdienst vor);
erteilt die Gastgewerbebewilligung für das Erdgeschoss im Hotel St. Josef, Ilgenweid-strasse 2 an Marlis Attolini, Ilgenweidstrasse 2, Einsiedeln
Baubewilligungen
Schweizerische Südostbahn AG, Bahnhofplatz 1a, St. Gallen: Umbau und Erweiterung Bahnhofgebäude, Bahnhofplatz 1, Einsiedeln
Piattini Rinaldo, Bifangweg 3, Bennau: Carport
Birchler Beat, Waldweg 3, Egg: Neubau Remise, Umnutzung Remise sowie Nutzungs-änderung im Dachgeschoss im Wohnhaus (bereits erstellt)
Furrer Bruno und Lilly, Weidli 1, Bennau: Parkplatzerweiterung