Wir ersuchen alle Eigentümer von Liegenschaften im Bezirk Einsiedeln, die Bäume und Sträucher auf ihren Grundstücken bis 31. Oktober 2013 so zurückzuschneiden, dass der Verkehr auf Strassen un Plätzen sowie auf Fusswegen nicht durch hervorstehende oder herunterhängende Äste und Zweigebehindert wird. Ebenfalls ist zu beachten, dass Strassenbeleuchtungen und Verkehrssignalisationen unbedingt sichtbar sein müssen.
In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die kantonale Strasseverordnung vom 15. September 1999 und machen darauf aufmerksam, dass für Unfälle, welche auf die erwähnten Sichtbehinderungen zurückzuführen sind der Liegenschaftbesitzer haftet.