Fahrplanverfahren 2014 – 2015: Verlangen Sie Direktverbindungen nach Zürich!“
04.06.2013
Die Bevölkerung und die Behörden des Kantons Schwyz haben die Möglichkeit, zu den Fahrplanentwürfen, die ab dem 15. Dezember 2013 in Kraft tretten sollen, Stellung zu nehmen und Änderungsbegehren einzureichen. Änderungen am Fahrplan 2014 und 2015 sind wegen der durch das Bundesamt für Verkehr eng gesetzten Termine nur in einem sehr begrenzten Rahmen möglich.
Der Fahrplanentwurf ist vom 28. Mai bis 14. Juni 2013 im Internet und der Adresse www.fahrplanentwurf.ch einsehbar.