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Mitteilungen aus dem Bezirksrat vom 21.11.2011

21.11.2011
Keine neue rechtliche Trägerschaft für das Alters- und Pflegeheim Langrüti

Im letzten traktandierten Geschäft dieses Jahres (BRB 473 vom 21. Dezember 2011) hat der Bezirksrat einen Grundsatzentscheid zum APH Langrüti gefällt. Schon vor den Ereignissen dieses Jahres haben sich die Betriebskommission des Alters- und Pflegeheims und der Bezirksrat periodisch mit der Frage einer rechtlichen Verselbständigung des bezirkseigenen Heimes beschäftigt. Verschiedene Heime im Kanton Schwyz wurden von den Gemeinden auf eigene Trägerschaften wie selbständige öffentlich-rechtliche Anstalten, Stiftungen oder Genossenschaften überführt. Das APH Langrüti ist eine unselbständige öffentlich-rechtliche Anstalt ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Die strategische Führung obliegt der vom Bezirksrat gewählten Betriebskommission. Die Arbeitsverhältnisse sind - mit Ausnahme des Heimleiters - aber nicht der Personal- und Besoldungsverordnung des Bezirks unterstellt, sondern privatrechtlich geregelt. Die Frage wurde erneut aktuell, weil der Kanton die Trägerschaften der Altersheime zur Spezialfinanzierung, welche ab dem 1. Januar 2012 gilt. Für eine Verselbständigung wurden unter anderem folgende Argumente angeführt:
  • Möglichkeit tieferer Abschreibungssätze
  • Mehr Gestaltungsfreiheit bei den Anstellungsverhältnissen
  • Weniger Vorschriften bei der Rechnungsführung
  • Mehr Autonomie im Handeln
  • Keine Submissionsvorschriften beim Erweiterungsbau
Die Betriebskommission prüfte unter der Projektleitung von Vizepräsident Ueli Brügger als mögliche Rechtsformen die Aktiengesellschaft, die gemeinnützige Aktiengesellschaft, die Stiftung und die selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt (z.B. wie APH Küssnacht) und holte dazu Auskünfte bei verschiedenen kantonalen Stellen (Steuerverwaltung, Finanzverwaltung, Personalwesen, Rechts- und Beschwerdedienst) ein.

Die Abklärungen ergaben, dass mit der Überführung in eine andere rechtliche Trägerschaft keine wesentlichen Vorteile verbunden wären. Bei einer anderen Trägerschaft würden sich Fragen nach der Steuerpflicht stellen und die Überführung könnte aufwändig sein. In Bezug auf die Fremdfinanzierung würde eine andere Trägerschaft keine Vorteile bringen; der Bezirk erhält mindestens so gute wenn nicht bessere Konditionen für Kredite. Das Spendenreglement könnte nicht mehr in der heutigen Form weiter gelten. Gegen eine Stiftung würde das starre Regelwerk und die sich ergebenden Interessenkonflikte (Bezirksrat wäre gleichzeitig Stiftungsaufsicht) sprechen. Als Fazit ergab sich, dass durch die Spezialfinanzierung auch bei Beibehaltung des heutigen Status eine gewisse finanzielle Verselbständigung und Erhöhung der Transparenz erfolgen wird. Die vom Kanton vorgeschriebenen Abschreibungssätze werden (endlich) angepasst, womit ein wichtiges Argument für eine Verselbstständigung entfällt. Die Unterstellung unter die Submissionsvorschriften muss keineswegs bedeuten, dass teurer gebaut wird. Mit den bestehenden Reglementen können die organisatorischen und rechtlichen Fragen umfassend geregelt werden. Schliesslich spielt auch die politische Überlegung, ob eine Volksabstimmung über eine Verselbständigung zu gewinnen wäre, beim Antrag der Betriebskommission an den Bezirksrat eine Rolle.

Im Bezirksrat wurde auch die Frage diskutiert, ob bei einer anderen Trägerschaft die Führung der Institution besser oder professioneller erfolgen könnte. Gerade die erfolgreiche Bewälti¬gung der Krise im laufenden Jahr hat aber gezeigt, dass die Institution auch als unselbständige Anstalt des Bezirks und mit der Führung durch eine Betriebskommission in der Lage ist, betriebliche Probleme zu lösen und sich organisatorisch und personell so aufzustellen, dass sie den hohen Anforderungen gewachsen ist. Zudem hat die Betriebskommission an ihrer Sitzung vom 22. November 2011 beschlossen, dem Bezirksrat eine Änderung des Organisations- und Verwaltungsreglements vorzuschlagen, wonach nur noch ein Mitglied des Bezirksrates Einsitz in die Betriebskommission nehmen wird. Der Bezirksrat ist damit einverstanden und wird die Änderung mit einigen weiteren Reglementsanpassungen voraussichtlich in einer der nächsten Sitzungen beschliessen. Der Bezirksrat wird auch darauf achten, dass bei der Zusammensetzung der Betriebskommission die Fachkompetenz das wichtigste Kriterium sein wird (Mitglieder mit unternehmerischer Erfahrung, Erfahrung in ähnlichen Institutionen, im Pflegebereich etc.). In Bezug auf die Kriterien und Gründe, welche für die Beibehaltung des bisherigen Status als unselbständige Anstalt des Bezirks sprechen, kann sich der Bezirksrat den Begründungen der Betriebskommission vollumfänglich anschliessen. Eine Institution wie das APH Langrüti bewegt sich - unabhängig von der Rechtsform - in einem stark regulierten Umfeld mit kantonaler Aufsicht. Der Bezirksrat teilt auch die Meinung der Betriebskommission, dass eine Verselbständigung beim Stimmvolk einen schweren Stand hätte. Dabei ist es wichtig, dass im AHP Langrüti Ruhe einkehren kann und die Institution nicht unnötig wieder der öffentlichen Diskussion ausgesetzt wird. Dies bedeutet nicht, dass bei Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen oder des wirtschaftlichen Umfeldes die Frage der Trägerschaft nicht wieder überprüft werden soll.

 

Verschiedenes

Der Bezirksrat
  • ersucht die Regierung in der Vernehmlassung zur Teilrevision des Gesetzes über die Sozialhilfe an, sich Gedanken über eine künftige Regionalisierung nicht nur der Sozial- und Beratungsdienste, sondern auch der Fürsorgebehörden zu machen;
  • nimmt unter bester Verdankung der geleisteten Arbeit den Rücktritt von Bezirksarzt Dr. Raimund Sigrist als Bezirksarzt I zur Kenntnis und wählt Dr. Fabrizio Verga als neuen Bezirksarzt I;
  • spricht dem Verein Freunde NaTour Spass einen Beitrag von Fr. 7'000.-- aus dem Kurta¬xenfonds für die Erstellung der Sommer-Freizeitkarte zu;
  • erteilt die Gastgewerbebewilligung an Willy Kälin, Gimmermeh 20 Einsiedeln für die Tritthütte.


Baubewilligungen
Ordentliches oder vereinfachtes Verfahren:
  1. Josef Kälin, Kornhausstrasse 3, Einsiedeln: Abbruch Einfamilienhaus und Stall, Neubau Mehrfamilienhaus mit Sammelgarage, Neubau überdachte Pergola, Umnutzung Garage als Hobbyraum, Langrütistrasse 26/Kornhausstrasse
  2. Birchler Kurt, Spitalstrasse 31, Einsiedeln: Photovoltaik Anlage (80m2) auf bestehendes Stalldach, Hermannern1, Einsiedeln
  3. Ruhstaller Werner, Armbüelweg 18, Einsiedeln: Neubau Glas-Pavillon (freistehend, unbeheizt)
  4. Vogt Maya und Wartmann Peter, Im Ruostel 20, Euthal: Abbruch und Neubau Stall mit Remise
  5. Bootswerft Sihlsee, Zürichstrasse 56, Einsiedeln: Neubau 31 Bootsplätze (Ersatz von 31 bestehenden Bojenplätzen), Etzelstrasse, Einsiedeln
  6. Schnüriger Kurt, Fabrikstrasse 16, Einsiedeln: Garagenanbau
  7. Haller Thomas und Grotzer Haller Katrin, Bennauerstrasse 4, Bennau: An- und Umbau Einfamilienhaus, Blüemenen 5, Einsiedeln
  8. Schönbächler Peter, Schnabelsbergstrasse 10, Einsiedeln: Wintergarten unbeheizt, Ausbau Einliegerwohnung im Untergeschoss (bereits erstellt), Rinderplätzstrasse 54, Willerzell

Meldeverfahren
  • Marxer Carla, Lerchenhalde 2, Meggen: Neugestaltung Parkierung, Furrenstrasse 14, Einsiedeln
  • Toni und Rita Stebler-Birchler, Trachslauerstrasse 62, 8840 Trachslau
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Bezirksverwaltung Einsiedeln
Hauptstrasse 78 / Postfach 161
8840 Einsiedeln
055 418 41 20
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Schulverwaltung Einsiedeln
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055 418 42 42
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