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Mitteilungen aus dem Bezirksrat vom 26.10.2011

26.10.2011
Fast jeder Zehnte stimmte bei den Ständeratswahlen ungültig

Nicht nur im Abstimmungsbüro des Bezirks, sondern im ganzen Kanton überraschten an den eidgenössischen Wahlen vom 23. Oktober die sehr hohe Anzahl ungültiger Stimmen. Diese summierten sich bei den Ständeratswahlen in Einsiedeln auf 449 (8.4%) und bei den Nationalratswahlen auf 247 (5%). Die meisten Stimmen waren ungültig, weil sich pro Wahl mehr als ein Wahlzettel im Wahlcouvert befand, auch wenn auf den Wahlzetteln in der Regel nicht mehr als die zur Wahl stehende Anzahl Kandidaten aufgeführt war. Bei den Ständeratswahlen enthielten die Wahlzettel der SVP, der CVP und der FDP nur einen (den von diesen Parteien vorgeschlagenen) Kandidaten. Viele Stimmberechtigte legten zwei Wahlzettel mit je einem Namen in das Wahlcouvert, was - trotz dem klar zum Ausdruck kommenden Wählerwillen! - nach der klaren Anweisung auf den Wahlzetteln und nach § 37 Abs. 2 des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen (gilt für Ständeratswahlen) die Wahlzettel ungültig machte. Der Kanton und der Bund werden sich im Hinblick auf künftige Wahlen Gedanken machen müssen, wie die Wahlberechtigten noch besser informiert werden könnten. Bei allen Abstimmungen und Wahlen fallen aber auch relativ viele ungültige Stimmen an, weil die Stimmberechtigten die Abstimmungs- oder Wahlzettel nicht in das dafür vorgesehene Abstimmungsoder Wahlcouvert, sondern direkt in das grössere Zustellcouvert legen. Auch hier kommt der Wählerwillen klar zum Ausdruck und trotzdem sind diese Stimmen aufgrund von § 37 Abs. 1 lit. a des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen ungültig. Bei dieser ungültigen Art des Abstimmens kann auch das Abstimmungsgeheimnis nicht gewahrt werden, weil der adressierte Stimmrechtsausweis und die Stimmzettel gleichzeitig ausgepackt werden. Daneben gibt es auch jedes Mal eine erstaunliche Anzahl nicht unterzeichneter Stimmrechtsausweise (ca. 30). Ärgerlich, wenn man seine demokratischen Rechte ausübt, ohne dass es zählt, weil die Regeln nicht beachtet werden!

 

Verschiedenes

Der Bezirksrat
  • Befürwortet den Ausbau des Rechenzentrums Schulen und ermächtigt den Ausschuss RZ Schulen, mit weiteren Interessenten Verhandlungen zu führen und Richtofferten zu unterbreiten;
  • erteilt die Gastgewerbebewilligung für das Clublokal des FC Einsiedeln, Rappenmöösli, an Walter Kälin Benzigerstrasse 15, Einsiedeln;

Baubewilligungen
Ordentliches oder vereinfachtes Verfahren:
  1. Bräm Bruno, Kornhausstrasse 53, Einsiedeln: Balkonverglasung
  2. Lienert Hanspeter, Alte Gasse 3, Schindellegi: Garage und Abstellplatz, Im Heuerli 3, Gross
  3. Niggli Marianne, Im Heuerli 16, Gross: Neugestaltung Einfahrtsbereich
  4. Kälin Alfred, Breukholz 11, Gross: An- und Umbau Wohnhaus sowie Photovoltaikund Solaranlage
  5. Kuriger Andrea, Kornhausstrasse 34, Einsiedeln: Fassadensanierung (inkl. Reparatur Hagelschaden)
  6. Bisig Augustin, Euthalerstrasse 3, Euthal: Photovoltaikanlage auf bestehendes Steildach sowie Anbau Technikraum
  7. Kälin Werner und Eliane, Rütiweg 8, Trachslau: Einfamilienhaus mit angebautem Carport und Geräteschopf, Schachenweidli 12, Trachslau
  8. Schefer Bäckerei Konditorei, Bahnhofplatz 10, Einsiedeln: Umbau des bestehenden Verkauslokals neu mit Sitzplätzen, Eisenbahnstrasse 2, Einsiedeln
  9. Bingisser Immobilien AG, Mythenstrasse 22, Einsiedeln, Projektänderung: Lagerplatz mit Container, Kobiboden 63, Einsiedeln
  10. HLM Leuthold Mechanik AG, Fälmisstrasse 20, Samstagern: Fassadenänderung: Toreinfahrt in bestehendes Industriegebäude, Zürichstrasse 63, Einsiedeln
  11. Baugesellschaft Rinderplätz, Chaltenboden 4, Schindellegi, Projektänderung: Einbau Schutzraum und Grundrissänderung im Untergeschoss, Rinderplätzstrasse 4,6,8, Willerzell

Meldeverfahren
  1. Lienert + Ehrler AG, Eisenbahnstrasse 1, Einsiedeln, Vordach Nordostfassade/Projekt-

Ergänzung
  1. Leuthold Heinz, Sternenweg 3, Einsiedeln: Einbau Feuerstelle; Erstellung Kamin, Zumauern einer Balkontüre
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Schulverwaltung Einsiedeln
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