Verschiedene Trägerschaften im Vormundschaftswesen des Kantons Schwyz? Ein Vorschlag, der nicht überzeugt
Der Bezirksrat hat mit Erstaunen vom Bericht und der Vorlage des Regierungsrates an den Kantonsrat zur Umsetzung des neuen Vormundschaftsrechts Kenntnis genommen, welche am 28. April 2011 publiziert wurden. Im vergangenen Jahr hatte der Regierungsrat die vollständige Übernahme des Vormundschaftswesens durch den Kanton vorgeschlagen und dies in überzeugender Weise vor allem mit den heutigen Qualitätsanforderungen begründet. Jetzt schlägt die Regierung vor, dass nur die beiden neu zu schaffenden Fachbehörden zum Kanton gehören sollen, die Mandatsführung (Amtsvormundschaften) aber weiterhin den Gemeinden obliegen soll. Die grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer begrüsste die Kantonalisierung. In dieser entscheidenden Frage hat der Regierungsrat nun eine Kehrtwende vollzogen. Wörtlich schreibt das zuständige Departement: "Die Bemühungen um einen ausgeglichenen Finanzhaushalt haben den Regierungsrat bewogen, die Trägerschaften und somit die Kostenbelastung diesem Umstand anzupassen". Der Bezirksrat fragt sich, wozu eine Vernehmlassung überhaupt dienen soll, wenn in der entscheidenden Frage der Trägerschaft eine Kehrtwende vollzogen und die Meinung der Vernehmlassungsteilnehmer ignoriert wird. Vor allem aber ist der Bezirksrat der Meinung, dass der Kantonshaushalt nicht zulasten der Qualität des Vormundschaftswesens saniert werden soll. Kleinere Gemeinden hatten schon bisher Mühe, den immer komplexer werdenden Anforderungen im Vormundschaftswesen gerecht zu werden. Wenn die Fachbehörden und die Mandatsführung neu verschiedenen Trägerschaften angehören, wird es nicht möglich sein, einheitliche Qualitätsstandards zu erreichen. Die Regierung will mit dieser Idee vier Millionen sparen, was den Kosten der Mandatsführung im ganzen Kanton entspricht. Drei Millionen müsste der Kanton künftig für die beiden Fachbehörden aufwenden. Denkbar wäre auch, dass der Kanton die Trägerschaft allein übernimmt, aber einen Teil der Kosten auf die Gemeinden abwälzt, womit die Gemeinden weiterhin am Vormundschaftswesen beteiligt wären. Damit würde bei der Lösungsfindung immerhin nicht das Geld, sondern die Sache im Vordergrund stehen (die Gesamtkosten ändern sich ja nicht, sondern sie werden je nach Lösung unterschiedlich auf verschiedene Gemeinwesen verteilt). Es ist zu hoffen, dass der Kantonsrat am 14. September eine sachgerechte Lösung für das Vormundschaftswesen trifft.
Verschiedenes
Der Bezirksrat
Wählt an der ausserordentlichen Sitzung vom 28. April 2011 Markus Forster, Oberiberg, zum Leiter des Alters- und Pflegeheims Langrüti (Antritt am 1. August 2011);
nimmt Kenntnis von der Anstellung von Chantal Richner, Einsiedeln als Sachbearbeiterin auf dem Vormundschaftssekretariat (50%);
nimmt Kenntnis vom Rücktritt von Raimund Sigrist als Mitglied der Infrastrukturkommission und wählt Benno Kälin, Langrütistrasse 30, Einsiedeln, als neues Mitglied;
benennt die neue Zufahrtsstrasse zu den fünf Mehrfamilienhäusern im Gestaltungsplangebiet Hintere Luegeten als "Hintere Luegeten".