Lärmsanierung Langrütistrasse, Knoten Haupt-/Langrütistrasse bis Knoten Allmeind-/ Langrütistrasse, Bezirk Einsiedeln. Gestützt auf Art. 17 des eidgenössischen Umweltschutz-gesetzes (USG, SR 814.01) sowie auf Art. 14 der eidgenössischen Lärmschutz-Verordnung (LSV, SR 814.41) werden Erleichterungen bei Sanierungen öffentlich aufgelegt.
Für den Strassenabschnitt Langrütistrasse (Haupt- bis Allmeindstrasse), Bezirk Einsiedeln, ist das Lärmsanierungsprojekt (LSP) gemäss LSV ausgearbeitet worden. Für Gebäude, die nicht hinreichend geschützt sind, werden Erleichterungen im Sinne von Art. 14 LSV beantragt.
Die beantragten Erleichterungen können im e-Bau des Kantons Schwyz während 20 Tagen eingesehen werden. Grundeigentümer der betroffenen Liegenschaften werden persönlich angeschrieben. Innerhalb der Auflagefrist kann gegen die Erleichterungen bei der Bezirks-verwaltung Einsiedeln, Postfach 161, 8840 Einsiedeln, schriftlich und mit Begründung Einsprache erhoben werden. Der Bezirksrat entscheidet über Einsprachen im Rahmen der Projektgenehmigung.
Die Auflagen- und Einsprachefrist dauert vom 17. Mai bis und mit 6. Juni 2024