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Bundesgericht gibt grünes Licht für den Klosterplatz

04.05.2024
Am 13. Juli 2022 erging die Baubewilligung für die «Sanierung Klosterplatz (Projektänderung Platz im Platz». Es handelte sich dabei um das letzte Puzzleteil bei der Neugestaltung des gesamten Klosterplatzes. Bauherrschaften sind das Kloster Einsiedeln und der Bezirk Einsiedeln.
 
Die Baubewilligung stützte sich wesentlich auf ein Gutachten der Eidg. Natur- und Heimatschutzkommission und der Eidg. Denkmalpflegekommission ab. Diese kamen zum Schluss, dass die geplante Gestaltung des «Platzes im Platz» die Interessen des Behindertengleichstellungsgesetzes und die Interessen der Denkmalpflege und des Heimatschutzes adäquat berücksichtigt. Damit stützten sie die von Kloster und Bezirk unternommenen Bestrebungen, den im Inventar des Bundes für Objekte von nationaler Bedeutung befindlichen Platz für Menschen mit Beeinträchtigungen zugänglich und befahrbar zu machen.
 
Gegen diese Baubewilligung wurde Beschwerde beim kantonalen Verwaltungsgericht erhoben. Dieses stützte die Baubewilligung mit Urteil vom 22. Februar 2023. Der Weiterzug an das Schweizerische Bundesgericht wurde nun wiederum zu Gunsten der Bauherrschaft, Kloster und Bezirk Einsiedeln, entschieden.
 
Kloster und Bezirk sind froh um die Klarheit der Entscheidung. Der Umsetzung bzw. Fertigstellung des gesamten Klosterplatz steht nun nichts mehr im Wege. Zu betonen ist, dass für beide Bauherrschaften Barrierefreiheit auf dem Klosterplatz ein wichtiges Anliegen war und ist. Das Anliegen der Barrierefreiheit musste indessen zwingend mit den Interessen der Denkmalpflege und des Heimatschutzes in Einklang gebracht werden. Dass dies in korrekter und verfassungskonformer Weise vorgesehen ist, hat nun das Bundesgericht bestätigt. Wesentlich war für das Gericht insbesondere, dass die neue Gestaltung bisherige Benachteiligungen für handicapierte Personen verringere. Baubeginn wird nun im Jahr 2025 sein.
 
Plan: Orange und rot die barrierefreien Wege.
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