Am Sonntag, 9. Juni 2024, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen, findet im Bezirk Einsiedeln eine Volksabstimmung statt über folgende Vorlagen:
Für die Offenlegung der Finanzierung der Abstimmungskampagnen gelten die Bestimmungen des Transparenzgesetzes (TPG, SRSZ 140.700). Die Finanzierung von Abstimmungskampagnen ist offenzulegen, wenn die budgetierten oder getätigten Aufwendungen CHF 10'000 übersteigen. Die Formulare für die Einreichung stehen zum Download bereit unter www.sz.ch/transparenz. Wer offenlegungspflichtig ist, hat sein Budget bis am 5. Mai 2024 mit den geplanten Aufwendungen und deren Finanzierung einzureichen.
Die Abstimmungsunterlagen werden den Stimmberechtigten rechtzeitig zugestellt. Stimmberechtigte, die keine Abstimmungsunterlagen erhalten sollten, melden sich bitte bei der Bezirkskanzlei, Telefon 055 418 41 20. Die Stimmabgabe kann entweder brieflich oder persönlich an der Urne ausgeübt werden. Die Details zu den Leerungszeiten der Abstimmungsbriefkästen bei den Viertelsschulhäusern und beim Rathaus sowie zur Öffnungszeit der Abstimmungsurne im Alten Schulhaus sind auf dem Stimmrechtsausweis aufgedruckt.