Für die Offenlegung der Finanzierung der Abstimmungskampagnen gelten die Bestimmun-gen des Transparenzgesetzes (TPG, SRSZ 140.700). Die Finanzierung von Abstimmungs-kampagnen ist offenzulegen, wenn die budgetierten oder getätigten Aufwendungen CHF 5 000 übersteigen. Die Formulare für die Einreichung stehen zum Download bereit unter www.sz.ch/transparenz. Wer offenlegungspflichtig ist, hat sein Budget bis am 14. Mai 2023 mit den geplanten Aufwendungen und deren Finanzierung einzureichen.
Die Wahl- und Abstimmungsunterlagen werden den Stimmberechtigten rechtzeitig zugestellt. Stimmberechtigte, die keine Abstimmungsunterlagen erhalten sollten, melden sich bitte bei der Bezirkskanzlei, Telefon 055 418 41 20. Die Stimmabgabe kann entweder brieflich oder persönlich an der Urne ausgeübt werden. Die Details zu den Leerungszeiten der Abstimmungsbriefkästen bei den Viertelsschulhäusern und beim Rathaus sowie zur Öffnungszeit der Abstimmungsurne im Alten Schulhaus sind auf dem Stimmrechtsausweis aufgedruckt.