In Anwendung von § 25 Abs. 2 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 14. Mai 1987 (PBG, SRSZ 400.100) werden folgende Unterlagen während 30 Tagen öffentlich aufgelegt: – Zonenplan Festlegung Gewässerraum Sihlsee.
Die Unterlagen können während der üblichen Schalteröffnungszeiten bei der Abteilung Planen Bauen Umwelt Energie, eingesehen werden.
Zur Einsprache ist gemäss § 25 Abs. 3 PBG jedermann berechtigt. Allfällige Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich an den Bezirksrat zu richten. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Unterlagen sind hier einsehbar.