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Bezirk prüft Finanzausgleich unter Genossamen

01.04.2023
Seit geraumer Zeit entwickelt sich die Finanzkraft der Einsiedler Genossamen stark auseinander. Da diese Entwicklung auf Dauer ungesund ist und nicht mehr mit den öffentlichen Interessen, welche die Genossamen wahrnehmen, korreliert, prüft der Bezirk die Einführung eines Finanzausgleichs unter den Genossamen.

(Amtl.) Die heutigen Verhältnisse präsentieren sich so, dass auf der einen Seite die Genossame Dorf-Binzen mit einem Vermögensausweis und Bauimmobilien von über 70 Mio. Franken und jährlichen Mehreinnahmen von gegen 800'000 Franken steht, auf der anderen Seite die Waldkorporation Egg mit einem um 175fach geringeren Vermögen und einem um 133fach tieferen Mehrertrag. Eine Genossame Trachslau kann es sich leisten, die Holzegg zu kaufen.

Alle Genossamen haben öffentliche Interessen wahrzunehmen, machen das aber auf unterschiedliche Weise und mit ganz unterschiedlichen Kräften. Was im Kanton gilt, geht auch im Bezirk. Der Bestand der Genossamen ist lediglich im Rahmen der Rechtsordnung gewährleistet und diese haben im Prinzip nur für die Werterhaltung ihrer Güter zu sorgen, bestimmt die Schwyzer Kantonsverfassung in § 75. Die Regelung eines Finanzausgleichs unter den Genossamen ist unter Beachtung dieser Vorgaben daher durchaus zulässig, wie eine Anfrage des Bezirks beim kantonalen Rechtsdienst ergab. Es liege in der Kompetenz des Bezirks (Gemeindeautonomie), eine solche Regelung zu prüfen und einzuführen.

Theilungsinstrument von 1849 mit Lücke
Aufmerksam geworden auf die bislang nicht genutzte Rechtsetzungskompetenz ist Landschreiber Patrick Schönbächler, Egg. Das damalige, sogenannte Theilungsinstrument von 1849, welche die bis dahin bestandene Genossenschaft Einsiedeln auf die heutigen sieben Genossamen aufteilte, sieht in Ziff. 20 seiner Allgemeinen Bestimmungen ohnehin vor, dass «Allfälliges Genossenvermögen, das in diesem Instrument zu theilen vergessen worden (...) bei seinem Vorschein ebenfalls unter die einzelnen Corporationen nach mehrgedachtem Verhältnis geteilt werde.» Die eigenständigen Baurechte, welche einzelne Genossamen heute vergeben und ihnen in Form von Baurechtszinsen einen Geldregen bescheren, stellen Grundstücke im Rechtssinne dar und seien als solche nie Gegenstand einer Teilung gewesen.

Säckelmeister hat Projektlead
Der Bezirksrat hat den Ball aufgegriffen und den Projektlead dem Ressort Finanzen Informatik Controlling und damit Säckelmeister Andreas Kuriger, Egg, übertragen. Angesichts der laufenden Vernehmlassung zur kantonalen Finanz- und Aufgabenprüfung und des dabei diskutierten Härtefallausgleichs an die kleinen Gemeinden kennt er die Thematik bestens. Dass der Bezirk diese proaktiv regeln will, findet er gut. «Für alle, statt für wenige» gelte auch hier, so der Säckelmeister. Der Finanzausgleich soll einem komplizierten Flächen- und Ertragsschlüssel mit Einbezug der Wälder, Weiden, Allmeinden sowie den Baurechten folgen. Wertvolle, ressortübergreifende Unterstützung leistete Stefan Oechslin, Egg, Sachbearbeiter Planung und Gewässer

Binzner mit Skepsis dabei
Mit der grössten Geber-Genossame Dorf-Binzen wurde bereits das Gespräch gesucht. Deren Präsident, Daniel Kälin, sieht der vom Bezirk angedachten Regelung zwar mit Skepsis entgegen, kann unter dem Druck auch der historischen Begründung einem finanziellen Ausgleich an kleinere Genossamen aber einen ökologischen Sinn abgewinnen. Die Genossame Egg, praktisch eine Waldkorporation, würde mit dem Finanzausgleich für ihre kostenintensive Waldpflege, die sie im öffentlichen Interesse (Klimaschutz) macht, einen «Klimabatzen» erhalten. Angesichts des ökologischen Fussabdrucks der Genossame Dorf-Binzen ist das für Daniel Kälin vertretbar. Man könne mit einem Finanzausgleich auch ein Zeichen setzen, so der Präsident.

Vernehmlassung startet
Zum Bericht und zum Entwurf der Finanzausgleichsregelung unter den Einsiedler Genossamen können sich Interessierte bis Ende April 2023 äussern. Die Unterlagen sind ab morgen Samstag unter www.einsiedeln.ch einsehbar: Finanzausgleich Einsiedler Genossamen.
Die Genossamen ihrerseits sind auf Mittwoch, 5. April 2023 zu einer Besprechung ins Einsiedler Rathaus eingeladen. Die Abstimmung über die Sachvorlage ist für das kommende Jahr vorgesehen.


Fotolegende: Der Egger Genossenpräsident Michael Lacher auf der Alp Wisstannen bei der Hissung der Egger Fahne, gesponsert 2022 von einer Binzner Genossenbürgerin aus deren Genossennutzen – den Finanzausgleich vorweggenommen.
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