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​Einbürgerungsgesuche / Frist für Einwände bis 30. März 2023

10.03.2023
Das kantonale Bürgerrechtsgesetz (kBüG) sieht vor, dass Einbürgerungsgesuche im Amtsblatt und in ortsüblicher Weise
publiziert werden müssen:
  
Gesuche
  • Mónika Kemencei-Medvegy, geboren 26. November 1980,
    von Ungarn, Wohnsitz in der Schweiz seit 14 Jahren,
  • Zoé Kemencei, geboren 10. Dezember 2012, von Ungarn,
    Wohnsitz in der Schweiz seit Geburt, beide wohnhaft
    8840 Einsiedeln, Furrenstrasse 11.
  • Petrus Johannes Antonius Beijen, geboren 16. November
    1966, von Niederlande, Wohnsitz in der Schweiz seit
    16 Jahren, wohnhaft 8840 Einsiedeln, Holenstock 7.
  
Einwände oder Bemerkungen
Innert 20 Tagen kann jedermann zu den Einbürgerungsgesuchen beim entsprechenden Gemeinde- bzw. Bezirksrat
Einwände oder Bemerkungen anbringen (§8 Abs. 2 kBüG). Personen, die Einwände oder Bemerkungen anbringen, haben im Einbürgerungsverfahren keine Parteistellung (§8 Abs. 3 kBüG).

Die Frist für Einwände oder Bemerkungen dauert bis und mit 30. März 2023.
Icon (2 KB)
Bezirksverwaltung Einsiedeln
Hauptstrasse 78 / Postfach 161
8840 Einsiedeln
055 418 41 20
+ved+rww.alf8tud*ngq5@bx'ezs3irw3kef0inh-siz+eda-eli/n.i&chs

Schulverwaltung Einsiedeln
Nordstrasse 17, Postfach 463
8840 Einsiedeln
055 418 42 42
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