Einbürgerungsgesuche / Frist für Einwände bis 30. März 2023
10.03.2023
Das kantonale Bürgerrechtsgesetz (kBüG) sieht vor, dass Einbürgerungsgesuche im Amtsblatt und in ortsüblicher Weise publiziert werden müssen:
Gesuche
Mónika Kemencei-Medvegy, geboren 26. November 1980, von Ungarn, Wohnsitz in der Schweiz seit 14 Jahren,
Zoé Kemencei, geboren 10. Dezember 2012, von Ungarn, Wohnsitz in der Schweiz seit Geburt, beide wohnhaft 8840 Einsiedeln, Furrenstrasse 11.
Petrus Johannes Antonius Beijen, geboren 16. November 1966, von Niederlande, Wohnsitz in der Schweiz seit 16 Jahren, wohnhaft 8840 Einsiedeln, Holenstock 7.
Einwände oder Bemerkungen Innert 20 Tagen kann jedermann zu den Einbürgerungsgesuchen beim entsprechenden Gemeinde- bzw. Bezirksrat Einwände oder Bemerkungen anbringen (§8 Abs. 2 kBüG). Personen, die Einwände oder Bemerkungen anbringen, haben im Einbürgerungsverfahren keine Parteistellung (§8 Abs. 3 kBüG).
Die Frist für Einwände oder Bemerkungen dauert bis und mit 30. März 2023.