Die Gesuchsunterlagen liegen im Rathaus, Abteilung Planen Bauen Umwelt Energie, zur Einsicht auf. Während der Auflagefrist kann gegen das Bauvorhaben Einsprache erhoben werden. Einsprachen sind mit schriftlicher Eingabe an den Bezirksrat Einsiedeln (gemäss §§ 4 ff. und 21 KWaG, §§ 38 ff. VRP) zu richten.
Die Auflage- und Einsprachefrist dauert vom 20. Januar bis und mit 9. Februar 2023.