Bezirk Einsiedeln / Verlängerung der Übergangskonzession «Etzelwerk»
22.12.2022
Am 27. November 2022 wurde die «Etzelwerk»-Konzession inklusive Zusatzverträgen von den Stimmberechtigten des Bezirks Einsiedeln angenommen. Damit nach der Annahme — infolge Ablaufs der bis 31. Dezember 2022 befristeten Übergangskonzesson — ab 1. Januar 2023 kein rechts- bzw. konzessionsloser Zustand entsteht, stellte die SBB gegenüber den Konzessionsgebern rechtzeitig den Antrag um eine provisorische Weiterbetriebsbewilligung für das «Etzelwerk»-Kraftwerk.
Beschluss des Bezirksrates:
Die am 28. Februar 2016 von den Stimmberechtigten des Bezirks Einsiedeln erteilte Übergangskonzession auf der Basis der bestehenden «Etzelwerk»-Konzession und der dazugehörenden Zusatzverträge an die Schweizerischen Bundesbahnen SBB wird verlängert.
Die Verlängerung dauert längstens bis zum Eintritt der Rechtskraft der von den übrigen Konzedenten zu fassenden Beschlüsse.
Die Verfahrenskosten werden den Gesamtkosten des Konzessionsverfahrens belastet.
Gegen diese vorsorgliche Massnahme kann innert zehn Tagen beim Bezirksrat Einsprache erhoben werden mit der Androhung, dass es im Säumnisfall mit dem Entscheid sein Bewenden hat. Einer Einsprache kommt keine aufschiebende Wirkung zu.