Einbürgerungsgesuche / Frist für Einwände bis 27. Januar 2023
23.12.2022
Das kantonale Bürgerrechtsgesetz (kBüG) sieht vor, dass Einbürgerungsgesuche im Amtsblatt und in ortsüblicher Weise publiziert werden müssen:
Gesuche
Prashantini Jeyakumar, geboren 13. Januar 1974, von Sri Lanka, Wohnsitz in der Schweiz seit 24 Jahren,
Ramanan Jeyakumar, geboren 15. Januar 2007, von Sri Lanka, Wohnsitz in der Schweiz seit Geburt, beide wohnhaft 8840 Einsiedeln, Schwanenstrasse 12.
Alma Beciri, geboren 9. Mai 2005, von Kosovo, Wohnsitz in der Schweiz seit Geburt, wohnhaft 8840 Einsiedeln, Heidenbühl 2.
Einwände oder Bemerkungen Innert 20 Tagen kann jedermann zu den Einbürgerungsgesuchen beim entsprechenden Gemeinde- bzw. Bezirksrat Einwände oder Bemerkungen anbringen (§8 Abs. 2 kBüG). Personen, die Einwände oder Bemerkungen anbringen, haben im Einbürgerungsverfahren keine Parteistellung (§8 Abs. 3 kBüG).
Die Frist für Einwände oder Bemerkungen dauert bis und mit 27. Januar 2023.