Bezirk Einsiedeln / Pluralinitiative «Bezirksbeitrag an das Sportzentrum Obere Allmeind»
02.12.2022
Am 2. November 2022 reichte der Verwaltungsrat der Genossenschaft Sportzentrum Allmeind zirka 1'400 Unterschriften mit folgendem Initiativbegehren ein: «Gewährung eines einmaligen Bezirksbeitrages an die Baukosten des Sportzentrums Allmeind in der Höhe von 12.5 Mio. CHF und jährlich wiederkehrenden Beiträgen an die Betriebskosten in der Höhe von 1.1 Mio. CHF zu Gunsten der Genossenschaft Sportzentrum Allmeind.» Beschluss des Bezirksrates:
Die Initiative wird als Pluralinitiative und im Sinne der Erwägungen in der Form der allgemeinen Anregung als gültig erklärt.
Die Initiative sowie der Beschluss über die Zulässigkeit des Initiativbegehrens werden im Sinne von § 10 Abs. 3 GOG im Amtsblatt und im Einsiedler Anzeiger publiziert.
Gegen diesen Beschluss kann gestützt auf § 10 Abs. 3 GOG innert zehn Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz, 6430 Schwyz, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.