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Mitwirkungsverfahren Neubau Verkehrsknoten Grosser Herrgott

28.10.2022

Gestützt auf § 13 des kantonalen Strassengesetzes vom 15. September 1999 (StraG, SRSZ 442.110) in Verbindung mit § 25 Abs. 1 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 14. Mai 1987 (PBG, SRSZ 400.100) nimmt der Bezirksrat im Rahmen des Informations- und Mitwirkungsverfahrens Einwendungen und Vorschläge zu seinen Planungen entgegen. Dieses Informations- und Mitwirkungsverfahren fand vom 10. Juni 2022 bis am 11. Juli 2022 statt. Während dieser Frist konnten beim Bezirksrat Einwendungen und Vorschläge betreffend des Projekts «Neubau Verkehrsknoten Grosser Herrgott» gemacht werden. Das Resultat des Informations- und Mitwirkungsverfahrens wurde in einem «Bericht zu den Einwendungen» festgehalten. Dieser Bericht liegt vom 28. Oktober 2022 bis zum 28. Dezember 2022 während 60 Tagen zur öffentlichen Einsicht bei der Abteilung Planen Bauen Umwelt Energie, Hauptstrasse 78, 8840 Einsiedeln auf. Zudem kann der Bericht im Internet auf www.einsiedeln.ch unter der Rubrik «Laufende Projekte» eingesehen und heruntergeladen werden. Es ist zu beachten, dass gegen die Entscheide des Bezirksrats vorerst keine Rechtsmittel ergriffen werden können. Dies ist erst im Rahmen der ordentlichen Planauflage möglich.

Der Mitwirkungsbericht beinhaltet noch keine Stellungnahme des Bezirksrates zu den beiden hängigen Initiativbegehren Unterführung bzw. Personenüberführung Eisenbahnstrasse.
 
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