Baugesuche / Einsprachefrist bis 17. November 2022
28.10.2022
Innerhalb Bauzone:
B: Ramon Kälin, Feilenstaub 9, 8840 Einsiedeln; G: Ramon Kälin, Feilenstaub 9, 8840 Einsiedeln; Manuel Kälin, Neubüelstrasse 7, 8340 Hinwil und Florian Kälin, Feilenstaub 9, 8840 Einsiedeln. O: Photovoltaikanlage an Balkon- und Terrassengeländer, Feilenstaub 9, Einsiedeln, GB 3226, Koordinaten 2 698 365/1 220 187 (bereits ausgeführt).
Die Baugespanne sind erstellt. Die Gesuchunterlagen liegen auf dem Bauamt Einsiedeln zur Einsicht auf. Während der Auflagefrist kann beim Bezirksrat mit schriftlicher Eingabe gegen das Bauvorhaben öffentlich-rechtliche Einsprache nach Massgabe des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 6. Juni 1974 erhoben werden (gemäss § 80 Abs. 1 PBG, SRSZ 400.100; §§ 38 ff. VRP, SRSZ 234.110; Art. 12 und 12a bis g NHG, SR 451). Zivilrechtliche Ansprüche sind nach Massgabe der Schweizerischen Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (ZPO, SR 272) beim zuständigen Vermittler der Gemeinde oder beim Einzelrichter schriftlich geltend zu machen (§ 80 Abs. 3 PGB)
Die Auflage- und Einsprachefrist dauert vom 28. Oktober bis und mit 17. November 2022.