Der Bezirksrat Einsiedeln lädt die Stimmberechtigten des Bezirks ein an die Ausserordentliche Bezirksgemeinde vom 20. September 2022, 20.00 Uhr im Gemeindesaal
Die Sachvorlagen gemäss Traktanden 2 und 3 werden an die Urnenabstimmung vom 27. November 2022 überwiesen, über die übrigen Traktanden wird abschliessend an der Bezirksgemeinde entschieden.
Bezüglich der Einzelheiten zu den Traktanden verweisen wir auf die gedruckte Botschaft, welche allen Haushaltungen zugestellt wird. Sie kann zudem auf der Bezirkskanzlei bezogen werden und ist unter www.einsiedeln.ch verfügbar.
An der Bezirksgemeinde stimmberechtigt sind alle Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die im Bezirk Einsiedeln politischen Wohnsitz haben, das achtzehnte Altersjahr erfüllt haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind. Im Falle von Widerhandlungen wird auf Art. 282 (Wahlfälschung) des Schweizerischen Strafgesetzbuches verwiesen.