B: Genossame Dorf-Binzen, Gaswerkstrasse 22, 8840 Einsiedeln; P: Amt für Wald und Natur Kanton Schwyz, Hauptstrasse 61, 8840 Einsiedeln. O: Sanierungsprojekt Stockstrasse, Stockstrasse, Gross, GB 5363, Koordinaten 2 699 274/1 214 660 (ohne Baugespann).
Die Baugespanne sind erstellt. Die Gesuchunterlagen liegen auf dem Bauamt Einsiedeln zur Einsicht auf. Während der Auflagefrist kann beim Bezirksrat mit schriftlicher Eingabe gegen das Bauvorhaben öffentlich-rechtliche Einsprache nach Massgabe des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 6. Juni 1974 erhoben werden (gemäss § 80 Abs. 1 PBG, SRSZ 400.100; §§ 38 ff. VRP, SRSZ 234.110; Art. 12 und 12a bis g NHG, SR 451). Zivilrechtliche Ansprüche sind nach Massgabe der Schweizerischen Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (ZPO, SR 272) beim zuständigen Vermittler der Gemeinde oder beim Einzelrichter schriftlich geltend zu machen (§ 80 Abs. 3 PGB)
Die Auflage- und Einsprachefrist dauert vom 8. bis und mit 28. Juli 2022.