B: wohl immobilien gmbh, Chaltenbodenstrasse 26, 8834 Schindellegi; P: Hasler Limacher Architekten GmbH, Werner-Kälin-Strasse 3, 8840 Einsiedeln. O: Abbruch Einfamilienhaus inklusiv Gartenlaube und Neubau Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage, Photovoltaikanlage (Indach), Luft-Wasser-Wärmepumpe (Innenaufstellung) und Versickerungsanlage (Projektänderung: Zusätzliche Wohnung Dachgeschoss mit Lukarnen- und Fassadenanpassungen, Erweiterung Tiefgarage sowie Sitzplatz- und Balkonverglasungen [Cover-System]), Buchboden 7, Bennau, GB 3940, Koordinaten 2 698 028/1 222 702 (ohne Baugespann).
Die Baugespanne sind erstellt. Die Gesuchunterlagen liegen auf dem Bauamt Einsiedeln zur Einsicht auf. Während der Auflagefrist kann beim Bezirksrat mit schriftlicher Eingabe gegen das Bauvorhaben öffentlich-rechtliche Einsprache nach Massgabe des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 6. Juni 1974 erhoben werden (gemäss § 80 Abs. 1 PBG, SRSZ 400.100; §§ 38 ff. VRP, SRSZ 234.110; Art. 12 und 12a bis g NHG, SR 451). Zivilrechtliche Ansprüche sind nach Massgabe der Schweizerischen Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (ZPO, SR 272) beim zuständigen Vermittler der Gemeinde oder beim Einzelrichter schriftlich geltend zu machen (§ 80 Abs. 3 PGB)
Die Auflage- und Einsprachefrist dauert vom 20. Mai bis und mit 9. Juni 2022.