B: Peter und Edith Grätzer, Rotenfluo, 8844 Euthal; G: Karin Hubli-Grätzer, Rindermattweg 9, 8840 Trachslau. O: Teilweise Nutzungserweiterung Alpgebäude, Wohnnutzung ausserhalb der Sömmerungszeit (Ganzjahreswohnnutzung), Rotenfluo, Euthal, GB 2589, Koordinaten 2 704 672/1 218 209 (ohne Baugespann).
B: Kloster Einsiedeln, Verwaltung, 8840 Einsiedeln; P: Büro für ökologische Optimierungen GmbH, Gässlistrasse 1a, 8856 Tuggen; G: Diverse; Kloster Einsiedeln, Verwaltung, 8840 Einsiedeln und Bezirk Einsiedeln, Hauptstrasse 78, 8840 Einsiedeln. O: Revitalisierung Johannisbächli, Johannisbächli, Einsiedeln, GB 73 und 4599, Koordinaten 2 700 063/1 219 940 Projektanfang und 2 699 521/1 220 253 Projektende (ohne Baugespann und Bauvorhaben liegt teilweise innerhalb der Bauzone).
Die Baugespanne sind erstellt. Die Gesuchunterlagen liegen auf dem Bauamt Einsiedeln zur Einsicht auf. Während der Auflagefrist kann beim Bezirksrat mit schriftlicher Eingabe gegen das Bauvorhaben öffentlich-rechtliche Einsprache nach Massgabe des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 6. Juni 1974 erhoben werden (gemäss § 80 Abs. 1 PBG, SRSZ 400.100; §§ 38 ff. VRP, SRSZ 234.110; Art. 12 und 12a bis g NHG, SR 451). Zivilrechtliche Ansprüche sind nach Massgabe der Schweizerischen Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (ZPO, SR 272) beim zuständigen Vermittler der Gemeinde oder beim Einzelrichter schriftlich geltend zu machen (§ 80 Abs. 3 PGB)
Die Auflage- und Einsprachefrist dauert vom 6. bis und mit 27. Mai 2022.