Das revidierte Energiegesetz und damit die Mustervorschriften 2014 (MuKEn2014) werden am 1. Mai im Kanton Schwyz in Kraft gesetzt. Damit ein reibungsloser Übergang gewährleistet werden kann, gibt es eine Übergangsfrist bis am 1. August 2022. Während dieser können Energienachweise sowohl gemäss den bisherigen MuKEn2008 als auch gemäss den MuKEn2014 eingereicht werden. Für alle Baugesuche, welche ab dem 1. August 2022 eingereicht werden gilt das revidierte Energiegesetz. Der Energienachweis ist ab dann zwingend nach den MuKEn2014 einzureichen.