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​Revidiertes Energiegesetz gilt ab 1. Mai 2022

29.04.2022
Das revidierte Energiegesetz und damit die Mustervorschriften 2014 (MuKEn2014) werden am 1. Mai im Kanton Schwyz in Kraft gesetzt. Damit ein reibungsloser Übergang gewährleistet werden kann, gibt es eine Übergangsfrist bis am 1. August 2022. Während dieser können Energienachweise sowohl gemäss den bisherigen MuKEn2008 als auch gemäss den MuKEn2014 eingereicht werden. Für alle Baugesuche, welche ab dem 1. August 2022 eingereicht werden gilt das revidierte Energiegesetz. Der Energienachweis ist ab dann zwingend nach den MuKEn2014 einzureichen.

Bei Fragen oder Unklarheiten können Sie sich gerne an den Fachbereich Umwelt und Energie wenden: 055 418 41 85 oder unter (umy8wep.lto-scs-huk.tzl9@bw3ezm%irx/keq,inp(sie#edo2elz)n.z+chw

Die neuen Energienachweiseformulare und Vollzugshilfen sind unter folgendem Link zu finden: www.energie-zentralschweiz.ch
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Bezirksverwaltung Einsiedeln
Hauptstrasse 78 / Postfach 161
8840 Einsiedeln
055 418 41 20
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Schulverwaltung Einsiedeln
Nordstrasse 17, Postfach 463
8840 Einsiedeln
055 418 42 42
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