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Ordentliche Bezirksgemeinde vom 11. April 2022

01.04.2022
Der Bezirksrat Einsiedeln lädt die Stimmberechtigten des Bezirks ein an die

Ordentliche Bezirksgemeinde vom 11. April 2022
20.00 Uhr im Kultur- und Kongresszentrum Zwei Raben

 

Traktanden:

  1. Nachtragskredite 2021
  2. Rechnung 2021
  3. Sachvorlage «Jugendarbeit im Bezirk Einsiedeln»
  4. Sachvorlage «Buskonzept Einsiedeln»
  5. Einbürgerungen
  6. Varia

Die Sachvorlagen gemäss Traktanden 3 und 4 werden an die Urnenabstimmung vom 15. Mai 2022 überwiesen, über die übrigen Traktanden wird abschliessend an der Bezirksgemeinde entschieden.

Bezüglich der Einzelheiten zu den Traktanden verweisen wir auf die gedruckte Botschaft, welche allen Haushaltungen zugestellt wird. Sie ist zudem unter www.einsiedeln.ch verfügbar.

An der Bezirksgemeinde stimmberechtigt sind alle Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die im Bezirk Einsiedeln politischen Wohnsitz haben, das achtzehnte Altersjahr erfüllt haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind. Im Falle von Widerhandlungen wird auf Art. 282 (Wahlfälschung) des Schweizerischen Strafgesetzbuches verwiesen.
 

Mehr zum Thema:

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Bezirksverwaltung Einsiedeln
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8840 Einsiedeln
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Schulverwaltung Einsiedeln
Nordstrasse 17, Postfach 463
8840 Einsiedeln
055 418 42 42
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