Der Bezirksrat Einsiedeln lädt die Stimmberechtigten des Bezirks ein an die
Ordentliche Bezirksgemeinde vom 11. April 2022 20.00 Uhr im Kultur- und Kongresszentrum Zwei Raben
Traktanden:
Nachtragskredite 2021
Rechnung 2021
Sachvorlage «Jugendarbeit im Bezirk Einsiedeln»
Sachvorlage «Buskonzept Einsiedeln»
Einbürgerungen
Varia
Die Sachvorlagen gemäss Traktanden 3 und 4 werden an die Urnenabstimmung vom 15. Mai 2022 überwiesen, über die übrigen Traktanden wird abschliessend an der Bezirksgemeinde entschieden.
Bezüglich der Einzelheiten zu den Traktanden verweisen wir auf die gedruckte Botschaft, welche allen Haushaltungen zugestellt wird. Sie ist zudem unter www.einsiedeln.ch verfügbar.
An der Bezirksgemeinde stimmberechtigt sind alle Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die im Bezirk Einsiedeln politischen Wohnsitz haben, das achtzehnte Altersjahr erfüllt haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind. Im Falle von Widerhandlungen wird auf Art. 282 (Wahlfälschung) des Schweizerischen Strafgesetzbuches verwiesen.