Initiativbegehren «Unterstützung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung in Form von Betreuungsgutscheinen»
18.02.2022
Am 9. Dezember 2021 reichten Sybille Rohner, Sebastian Spalinger, Patricia Meier-Mächler, Christian Grätzer und Reto Keller namens der FDP.Die Liberalen Einsiedeln, folgendes Initiativbegehren ein:
«Den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern des Bezirks Einsiedeln sei durch den Bezirksrat eine Vorlage bzw. ein Reglement zu unterbreiten, welches eine Unterstützung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung im Vorschul- und Primarschulalter in Form von Betreuungsgutscheinen und damit verbunden eine Aufhebung der Leistungsvereinbarung mit dem Verein für Jugend- und Familienberatung (Chinderhus) vorsieht (Systemwechsel). Der Bezirksrat kann mit dem Verein für Jugend- und Familienberatung Übergangsbestimmungen vereinbaren. Das Reglement sei so zu gestalten, dass die budgetierten Kosten der Unterstützung durch den Bezirk maximal 3% der absoluten Steuerkraft pro Steuereinheit (= 100%) des Bezirks Einsiedeln betragen und die Höhe der Unterstützung vom Familieneinkommen abhängig gemacht wird.»
Beschluss des Bezirksrates
Das Initiativbegehren von Sybille Rohner, Sebastian Spalinger, Patricia Meier-Mächler, Christian Grätzer und Reto Keller, namens der FDP.Die Liberalen Einsiedeln, wird in Form der allgemeinen Anregung als gültig erklärt.
Die Initiative sowie der Beschluss über die Zulässigkeit des lnitiativbegehrens werden im Sinne von 5 10 Abs. 3 GOG im Amtsblatt und im Einsiedler Anzeiger publiziert.
Gegen diesen Beschluss kann gestützt auf § 10 Abs. 3 GOG innert zehn Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz, 6430 Schwyz, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.