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Initiativbegehren «Unterstützung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung in Form von Betreuungsgutscheinen»

18.02.2022
Am 9. Dezember 2021 reichten Sybille Rohner, Sebastian Spalinger, Patricia Meier-Mächler, Christian Grätzer und Reto Keller namens der FDP.Die Liberalen Einsiedeln, folgendes Initiativbegehren ein:

«Den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern des Bezirks Einsiedeln sei durch den Bezirksrat eine Vorlage bzw. ein Reglement zu unterbreiten, welches eine Unterstützung der familien-­ und schulergänzenden Kinderbetreuung im Vorschul- und Primarschulalter in Form von Betreuungsgutscheinen und damit verbunden eine Aufhebung der Leistungsvereinbarung mit dem Verein für Jugend- und Familienberatung (Chinderhus) vorsieht (Systemwechsel). Der Bezirksrat kann mit dem Verein für Jugend- und Familienberatung Übergangsbestim­mungen vereinbaren. Das Reglement sei so zu gestalten, dass die budgetierten Kosten der Unterstützung durch den Bezirk maximal 3% der absoluten Steuerkraft pro Steuereinheit (= 100%) des Bezirks Einsiedeln betragen und die Höhe der Unterstützung vom Familien­einkommen abhängig gemacht wird.»

Beschluss des Bezirksrates
  • Das Initiativbegehren von Sybille Rohner, Sebastian Spalinger, Patricia Meier-Mächler, Christian Grätzer und Reto Keller, namens der FDP.Die Liberalen Einsiedeln, wird in Form der allgemeinen Anregung als gültig erklärt.
  • Die Initiative sowie der Beschluss über die Zulässigkeit des lnitiativbegehrens werden im Sinne von 5 10 Abs. 3 GOG im Amtsblatt und im Einsiedler Anzeiger publiziert.
  • Gegen diesen Beschluss kann gestützt auf § 10 Abs. 3 GOG innert zehn Tagen beim Ver­waltungsgericht des Kantons Schwyz, 6430 Schwyz, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Einsiedeln, 9. Februar 2022 
Der Bezirksrat
 
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