Erneuerungswahlen der Bezirksbehörden vom 15. Mai 2022
28.01.2022
gemäss § 19 Wahl- und Abstimmungsgesetz des Kantons Schwyz vom 15.10.1970:
Am Sonntag, 15. Mai 2022, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen finden die Teil-Erneuerungswahlen der Bezirksbehörden statt. Im Bezirk Einsiedeln sind folgende Behörden neu zu bestellen:
Bezirksammann (Amtsdauer: 2 Jahre)
Säckelmeister (Amtsdauer: 2 Jahre)
3 Mitglieder des Bezirksrats (Amtsdauer: 4 Jahre)
5 Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission (Amtsdauer 2 Jahre)
Aufgrund des Rücktritts von Gerichtspräsident lic.iur. Viktor Kälin und Einzelrich-ter lic.iur. Oswald Rohner per Ende Juni 2022 sind deren Ämter ausserordentlich ebenfalls neu zu besetzen:
Gerichtspräsident/in (restliche Amtsdauer bis 30. Juni 2024)
1 Mitglied des Bezirksgerichts (Richter/in, restliche Amtsdauer bis 30. Juni 2024)
Termine:
Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge auf der Bezirksverwaltung: Donners-tag, 17. März 2022, 09.00 Uhr
Ein allfälliger zweiter Wahlgang würde am 19. Juni 2022 stattfinden. Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge für den zweiten Wahlgang: Mittwoch, 18. Mai 2022, 09.00 Uhr