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Erneuerungswahlen der Bezirksbehörden vom 15. Mai 2022

28.01.2022
gemäss § 19 Wahl- und Abstimmungsgesetz des Kantons Schwyz vom 15.10.1970:
 

Am Sonntag, 15. Mai 2022, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen finden die Teil-Erneuerungswahlen der Bezirksbehörden statt. Im Bezirk Einsiedeln sind folgende Behörden neu zu bestellen:

  • Bezirksammann (Amtsdauer: 2 Jahre)
  • Säckelmeister (Amtsdauer: 2 Jahre)
  • 3 Mitglieder des Bezirksrats (Amtsdauer: 4 Jahre)
  • 5 Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission (Amtsdauer 2 Jahre)
 

Aufgrund des Rücktritts von Gerichtspräsident lic.iur. Viktor Kälin und Einzelrich-ter lic.iur. Oswald Rohner per Ende Juni 2022 sind deren Ämter ausserordentlich ebenfalls neu zu besetzen: 

  • Gerichtspräsident/in (restliche Amtsdauer bis 30. Juni 2024)
  • 1 Mitglied des Bezirksgerichts (Richter/in, restliche Amtsdauer bis 30. Juni 2024)
 

Termine:

  • Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge auf der Bezirksverwaltung: Donners-tag, 17. März 2022, 09.00 Uhr
  • Ein allfälliger zweiter Wahlgang würde am 19. Juni 2022 stattfinden. Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge für den zweiten Wahlgang: Mittwoch, 18. Mai 2022, 09.00 Uhr
  
Einsiedeln, 28. Januar 2022
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