B: Daniel Feusi, Schindellegistrasse 66, 8832 Wollerau; P: Landwirtschaftliches Bau- und Architekturbüro LBA Zentralschweiz, Bärenmatte 1, 6403 Küssnacht am Rigi. B: Geräteraum, Erweiterung "Stöckli" und Erweiterung Parkplatz zum Wohnhaus, Sarenbachstrasse 8, Buechhalden, Egg, GB 2068, Koordinaten 2 702 551/1 224 825 und 2 702 627/1 224 882 (bereits ausgeführt).
Die Baugespanne sind erstellt. Die Gesuchunterlagen liegen auf dem Bauamt Einsiedeln zur Einsicht auf. Während der Auflagefrist kann beim Bezirksrat mit schriftlicher Eingabe gegen das Bauvorhaben öffentlich-rechtliche Einsprache nach Massgabe des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 6. Juni 1974 erhoben werden (gemäss § 80 Abs. 1 PBG, SRSZ 400.100; §§ 38 ff. VRP, SRSZ 234.110; Art. 12 und 12a bis g NHG, SR 451). Zivilrechtliche Ansprüche sind nach Massgabe der Schweizerischen Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (ZPO, SR 272) beim zuständigen Vermittler der Gemeinde oder beim Einzelrichter schriftlich geltend zu machen (§ 80 Abs. 3 PGB)
Die Auflage- und Einsprachefrist dauert vom 3. bis und mit 23. Dezember 2021.