B: Philipp Kälin, Fuchsbergstrasse 13, 8846 Willerzell; G: Hans Kälin-Kälin, Fuchsbergstrasse 15, 8846 Willerzell. O: Anpassung gegenüber bewilligtem Projekt (bereits erstellt), Fuchsbergstrasse 13, Willerzell, GB 1934, Koordinaten 2 703 428/1 220 933 (ohne Baugespann).
Die Baugespanne sind erstellt. Die Gesuchunterlagen liegen auf dem Bauamt Einsiedeln zur Einsicht auf. Während der Auflagefrist kann beim Bezirksrat mit schriftlicher Eingabe gegen das Bauvorhaben öffentlich-rechtliche Einsprache nach Massgabe des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 6. Juni 1974 erhoben werden (gemäss § 80 Abs. 1 PBG, SRSZ 400.100; §§ 38 ff. VRP, SRSZ 234.110; Art. 12 und 12a bis g NHG, SR 451). Zivilrechtliche Ansprüche sind nach Massgabe der Schweizerischen Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (ZPO, SR 272) beim zuständigen Vermittler der Gemeinde oder beim Einzelrichter schriftlich geltend zu machen (§ 80 Abs. 3 PGB)
Die Auflage- und Einsprachefrist dauert vom 19. November bis und mit 9. Dezember 2021.