Der Bezirksrat Einsiedeln hat den Voranschlag 2022 zu Handen der Budgetgemeinde vom 14. Dezember 2021 verabschiedet. Bei einem Aufwand von 91.96 Mio. Franken und einem Ertrag von 95.24 Mio. Franken resultiert ein Ertragsüberschuss von 3.28 Mio. Franken. Der Bezirksrat beantragt der Budgetgemeinde den Steuerfuss von bisher 230% auf neu 220% zu senken.
Stabiler Lohnaufwand / Sachaufwand auf hohem Niveau / tiefere Abschreibungen Der Sachaufwand bleibt im Vergleich zum Voranschlag 2021 auf hohem Niveau stabil. Im Sachaufwand sind verschiedenste Einzelpositionen, wie beispielsweise Aufwendungen im Informatikbereich, Unterhalt von Strassen, Plätzen und Gebäuden, Planungskosten, Mietaufwände sowie Anschaffung von Lehrmitteln enthalten. Der Personalaufwand als Hauptaufwandposition des Bezirk Einsiedeln bleibt bei rund 42.7 Mio. Franken im Vergleich zum Voranschlag 2021 ebenfalls stabil. Da sich gewisse Bauvorhaben verzögert haben und die Abschreibungen mit HRM2 erst nach Bauvollendung berechnet werden müssen, fallen die Abschreibungen im nächsten Jahr tiefer aus als im Voranschlag 2021 budgetiert. Der Abschreibungsaufwand wächst jedoch in den Finanzplanjahren kontinuierlich.
Kein Einbruch der Steuereinnahmen im Jahr 2021 Im Rahmen der Budgetierung des Voranschlages 2021 im Herbst 2020 waren die Auswirkungen der Covid19-Pandemie auf die Steuereinnahmen noch nicht absehbar. Der Bezirk Einsiedeln hat sich nach den Empfehlungen des Kanton Schwyz gerichtet und einen entsprechend tieferen Steuerertrag für das Jahr 2021 budgetiert. Die nun vorliegenden Steuerabrechnungen für das Jahr 2021 zeigen, dass die Steuereinnahmen entgegen der Erwartung nicht eingebrochen sind.
Tiefere Kosten im Sozialbereich Mit der Annahme der Änderung des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenenund Invalidenversicherung am 26. September 2021 wurde die Bezirksrechnung wesentlich entlastet. Bislang bezahlten die Gemeinden die Hälfte der Kosten für die Ergänzungsleistungen nach Abzug der Bundesbeiträge. Die Verteilung innerhalb des Kantons erfolgte nach Einwohnerzahl. Dies führte dazu, dass einwohnerstarke Gemeinden relativ stark belastet worden sind. Mit der nun angenommenen Gesetzerevision müssen sich die Gemeinden nicht mehr an den Ergänzungsleistungskosten beteiligen. Trotz der ebenfalls in der Gesetzesrevision enthaltenen teilweisen Kostenumlagerung auf die Pflegefinanzierung, welche vollumfänglich durch die Gemeinden zu tragen ist, resultiert neu eine Nettoeinsparung von rund 1.6 Mio. Franken pro Jahr für den Bezirk Einsiedeln.
Finanzertrag aufgrund Wertberichtigung Grundstück Einsiedlerhof Das geplante Verwaltungszentrum Einsiedlerhof beeinflusst den Voranschlag 2022 wesentlich. Bei einer Annahme der Sachvorlage am 28. November 2021 wird die schulische Nutzung der Liegenschaft Einsiedlerhof Ende Juli 2022 enden. Zu diesem Zeitpunkt müssen die nicht mehr durch die Verwaltung benutzten Grundstücksteile zum Verkehrswert vom Verwaltungsvermögen in das Finanzvermögen überführt werden. Dies führt im Voranschlag 2022 zu einem Aufwertungsgewinn von CHF 6.368 Millionen Franken – was dem Verkaufspreis der entsprechenden Grundstücksteile entspricht.
Zusatzabschreibungen Der vorstehend erwähnte Aufwertungsgewinn beeinflusst das operative Ergebnis des Bezirk Einsiedeln, welches im Voranschlag 2022 7.05 Mio. Franken beträgt, im Jahr 2022 wesentlich. Zur teilweisen Kompensierung dieses einmaligen Effektes und zur Entlastung der zukünftigen Rechnungen beantragt der Bezirksrat Einsiedeln der Budgetgemeinde Zusatzabschreibungen im Umfang von 3.77 Mio. Franken.
Weiterhin hohe Investitionen / Verlagerung der Investitionsschwerpunkte Der Bezirksrat Einsiedeln hat sich intensiv mit der Investitionsrechnung und dem Finanzplan zur Investitionsrechnung auseinandergesetzt. Nach dem Abschluss der Investitionsphase in die Schulinfrastruktur wird sich die Investitionstätigkeit in den nächsten Jahren auf die Bereiche Soziales (Altersheim), Verwaltungszentrum Einsiedlerhof, Infrastruktur (Strassen, ÖV-Instrastruktur und Bachverbauungen) konzentrieren.
Entwicklung der Bruttoverschuldung Die Verschuldung des Bezirk Einsiedeln wird innerhalb der Finanzplanjahre auf rund 88 Mio. Franken anwachsen. Die Einführung des Rechnungslegungsrecht HRM2 bewirkt durch die wesentlichen tieferen Abschreibungen bei neuen Investitionen eine Entlastung der Erfolgsrechnung. Auf der anderen Seite werden heute getätigte Investitionen die Bezirksrechnung über einen längeren Zeitraum durch die Abschreibungen belasten. Die Abschreibungen sollen die entsprechende Nutzungsdauer der Investitionsobjekte abbilden. Mit den Abschreibungen werden aber auch die Amortisationen der Schulden finanziert. Tiefere Abschreibungen führen demnach zu einer verzögerten Rückführung der Schulden.
Voranschlag/Finanzplan -Verschuldung
Entwicklung Eigenkapital Mit der Einführung des neuen Rechnungslegungsrecht HRM2 wird einerseits auch eine Neubewertung der Grundstücke im Finanzvermögen verlangt. Anderseits müssen auch Rückstellungen für Grundstücksanierungen etc. vorgenommen werden. Der Bezirksrat Einsiedeln hat diese Bewertungen / Rückstellungen im Rahmen des Überführungsberichtes vorgenommen. Die aus dem Überführungsbericht resultierenden Neubewertungsreserven, welche Teil des Eigenkapitals sind, belaufen sich auf 16.5 Mio. Franken. Da neu auch die Spezialfinanzierungen unter dem Eigenkapital aufzuführen sind, beläuft sich das Eigenkapital des Bezirk Einsiedeln per 01.01.2021 neu auf CHF 36.6 Mio. Franken. Der Überführungsbericht muss durch den Regierungsrat des Kanton Schwyz noch abschliessend bewilligt werden, so dass diese Zahlen noch nicht definitiv sind. Das Eigenkapital wird in den Jahren 2022–2024 durch die Ertragsüberschüsse weiter gestärkt.
Voranschlag/Finanzplan -Eigenkapital
Steuerfusssenkung um 10 Einheiten Die wesentlich höheren Steuererträge im Jahr 2021, welche auch für die Jahre 2022 und ff. erwartet werden, verbunden mit der Entlastung der Gemeinden bei den Ergänzungsleistungen, ermöglichen es dem Bezirk Einsiedeln, die Steuern zu senken. Der Bezirksrat beantragt der Budgetgemeinde den Steuerfuss neu bei 220% festzulegen. Das übergeordnete Ziel bei der Entlastung der Gemeinden bezüglich Ergänzungsleistungen war die Verminderung der Steuerdisparität im Kanton Schwyz. Mit der nun beantragten Steuersenkung um 10% Einheiten auf 220% wird dem Rechnung getragen. Dem Bezirksrat Einsiedeln ist es wichtig, die Steuern nur soweit zu senken, dass die im Finanzplan eingestellen Projekte weiterhin finanzierbar bleiben.