Ersatzwahl vom 28. November 2021 für ein Mitglied des Bezirksrats
20.08.2021
Ankündigung Ersatzwahl Bezirksrat gemäss §§ 17 Abs. 2 + 19 Wahl- und Abstimmungsgesetz des Kantons Schwyz (SRSZ 120.100)
Ersatzwahl vom 28. November 2021 für ein Mitglied des Bezirksrats
In Beachtung von § 40 Abs. 1 des Gesetzes über die Organisation der Gemeinden und Bezirke (SRSZ 152.100) findet infolge des Rücktritts von Bezirksrat Maurice Müller am Sonntag, 28. November 2021, eine Ersatzwahl für ein Mitglied des Bezirksrats (Amtsdauer bis 30. Juni 2024) statt.
Termine
Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen: Freitag, 1. Oktober 2021, 11.45 Uhr.
Eine allfällige Ersatz-Nachwahl würde am Sonntag, 13. Februar 2022 stattfinden. Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen sowie Rückzüge von Kandidaturen für den 2. Wahlgang: Mittwoch, 1. Dezember 2021, 11.45 Uhr.