Frühling

sonneruntergang winter
walti einsiedeln
kloster
weihnachtsmartk 2 bearbeitet
einsiedeln

Keine Bewilligung für Einsiedler Chilbi light

30.07.2021
Nach einem wiederholten Nachfragen beim Kanton bzw. dem Amt für Gesundheit und Soziales (AGS) kam diese Woche dessen negative Stellungnahme zu dem vom Bezirk am 16. Juni 2021 eingereichten Veranstaltungsgesuch zur Einsiedler Chilbi 2021. Für die vorgesehene Einsiedler Chilbi light wird vom Kanton keine Bewilligung in Aussicht gestellt.
   
(BK) Das Einsiedler Chilbi light-Konzept sah bekanntlich ein in die Länge gezogenes Areal für die Vereinsstände und -zelte, eine Maskenpflicht und ein einheitliches Contact-Tracing, eine Sitzpflicht bei der Konsumation sowie einen reduzierten Lunapark vor (siehe EA 49/21).

Strengere Covid19-Verordnung
Tatsache ist, dass die Revision der Covid19-Verordnung von Ende Juni 2021 individuell wohl weitgehende Lockerungen bei den Schutzmassnahmen gebracht hat, Freiluftveranstaltungen neu jedoch auf den Sportbereich fokussiert und die maximalen Besucherzahlen (max. 500) massiv reduziert worden sind. Noch anfangs Juni 2021 war bei Veranstaltungen im Freien von Lockerungen ab 21. August 2021 bis 10‘000 Besucherinnen und Besuchern die Rede gewesen. Die Revision der Covid19-Verordnung hat das Chilbi light-Konzept des Bezirks, das bei den Vereinen erfreulicherweise guten Anklang gefunden hat, damit auf dem falschen Fuss erwischt.

Keine Ausgrenzung von Vereinen und Personen
Während der Verenen-/Warenmarkt auf dem Adlermättli problemlos möglich ist können im Parcelsus-Park folglich leider keine Vereinsstände und -zelte aufgestellt und betrieben werden. Eine Einzäunung des ganzen Chilbi-Areals bei gleichzeitiger Beschränkung der Besucherzahlen auf 500, Lenkung der Besucherströme, oder gar das Verlangen eines Covid19-Zertifikats kommen für den Bezirk nicht in Frage. Mindestens ein Fünftel der Personen wäre bereits bei den Vereinen engagiert, ein vernünftiger Umsatz würde sich für die Vereine nicht erzielen lassen und ein Volksfest mit Zertifikatspflicht und Ausgrenzung eines Teils der Bevölkerung ist nicht angebracht. Zumal damit in Familien, Vereinen und in der Bevölkerung nur ein Impf-Streit befeuert würde.

Eine nostaligische Chilbi?
Wie weiter nun? – Ob Schausteller Walser unter diesen Umständen einen Lunapark betreiben kann und will ist derzeit noch offen. Gespräche werden geführt. Der Chilbi-Termin vom 29.-31. August 2021 bleibt fix im Kalender. Warum nicht als Alternative, wie noch vor rund 50 Jahren, Geselligkeit und Unterhaltung vorab mit Musik (und Tanz) in den einzelnen Wirtschaften des Dorfes und der Viertel pflegen? Lässt sich das Gastgewerbe in Einsiedeln für eine solche (alte) Idee motivieren und springt sie in die Bresche, allenfalls auch mit einzelnen Vereinen, und zeigt die Bevölkerung Interesse und Bereitschaft?

Bezirkskanzlei Einsiedeln
28. Juli 2021
Icon (2 KB)
Bezirksverwaltung Einsiedeln
Hauptstrasse 78 / Postfach 161
8840 Einsiedeln
055 418 41 20
2vez8rwj,alj)tuh0ngg%@bo'ezj9irm6kep4inr'sil%edp&elc/n.u4chi

Schulverwaltung Einsiedeln
Nordstrasse 17, Postfach 463
8840 Einsiedeln
055 418 42 42
6scw$huu6lve3era4wam#ltr0unr)g@x,bev9zic6rkt)eil%nsi-iej5det#lna).ch*hd
Wir verwenden Cookies und Analyse Tools, um die Nutzerfreundlichkeit der Internet-Seite zu verbessern. Infos: Datenschutzerklärung.