B: Daniel Kälin, In der Wasenmatte 5, 8840 Einsiedeln; P: HPK Architekten AG, Trachslauerstrasse 13, 8840 Trachslau. O: Erweiterung Garage und unterirdische Bauten sowie neue Stützmauer, In der Wasenmatte 5, Einsiedeln, GB 5524, Koordinaten 2 699 423/1 221 184.
Die Baugespanne sind erstellt. Die Gesuchunterlagen liegen auf dem Bauamt Einsiedeln zur Einsicht auf. Während der Auflagefrist kann beim Bezirksrat mit schriftlicher Eingabe gegen das Bauvorhaben öffentlich-rechtliche Einsprache nach Massgabe des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 6. Juni 1974 erhoben werden (gemäss § 80 Abs. 1 PBG, SRSZ 400.100; §§ 38 ff. VRP, SRSZ 234.110; Art. 12 und 12a bis g NHG, SR 451). Zivilrechtliche Ansprüche sind nach Massgabe der Schweizerischen Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (ZPO, SR 272) beim zuständigen Vermittler der Gemeinde oder beim Einzelrichter schriftlich geltend zu machen (§ 80 Abs. 3 PGB)
Einsprachefrist: 23. Juli bis und mit 12. August 2021.