B: Steinel Immobilien AG, Allmeindstrasse 10, 8840 Einsiedeln; P: Arge Park & Raumbureau, Feldstrasse 133, 8004 Zürich. O: Gebäudesanierung mit Fassadenänderung, Änderung Eingangssituationen, Innenumbau und Photovoltaikanlage, Allmeindstrasse 10, Einsiedeln, GB 2321, Koordinaten 2 698 844/1 219 999 (es wird auf die gleichzeitige Publikation der Gestaltungsplanänderung "Steinel-Areal" in der heutigen Amtsblatt-Ausgabe verwiesen.).
B: Heiko Marx, Rietstrasse 35, 8840 Einsiedeln; P: Hasler Limacher Architekten GmbH, Werner-Kälin-Strasse 3, 8840 Einsiedeln. O: Anbau Vordach mit Anpassung Garagendach und Luft-Wasser-Wärmepumpe (Innenaufstellung) sowie Indach-Photovoltaikanlage auf Dach, Rietstrasse 35, Einsiedeln, GB 4650, Koordinaten 2 698 306/1 220 300.
Die Baugespanne sind erstellt. Die Gesuchunterlagen liegen auf dem Bauamt Einsiedeln zur Einsicht auf. Während der Auflagefrist kann beim Bezirksrat mit schriftlicher Eingabe gegen das Bauvorhaben öffentlich-rechtliche Einsprache nach Massgabe des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 6. Juni 1974 erhoben werden (gemäss § 80 Abs. 1 PBG, SRSZ 400.100; §§ 38 ff. VRP, SRSZ 234.110; Art. 12 und 12a bis g NHG, SR 451). Zivilrechtliche Ansprüche sind nach Massgabe der Schweizerischen Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (ZPO, SR 272) beim zuständigen Vermittler der Gemeinde oder beim Einzelrichter schriftlich geltend zu machen (§ 80 Abs. 3 PGB)
Die Auflage- und Einsprachefrist dauert vom 25. Juni bis und mit 15. Juli 2021.