Der Bezirksrat Einsiedeln lädt die Stimmberechtigten des Bezirks ein an die
Ordentliche Bezirksgemeinde vom 27. April 2021 20.00 Uhr im Kultur- und Kongresszentrum 2 Raben
Wir freuen uns darauf, Sie an der Bezirksgemeinde begrüssen zu dürfen. Für die Versammlung gilt ein Schutzkonzept. Dieses beinhaltet u.a. eine Maskenpflicht. Der Bezirksrat wird alles unternehmen, um die Gesundheit der Versammlungsteilnehmenden gewährleisten zu können. Personen mit Krankheits- oder Erkältungssymptomen werden gebeten, der Versammlung fern zu bleiben.
Bitte melden Sie sich unter Angabe von Name und Adresse, Geburtsdatum und Telefonnummer für die Bezirksgemeinde an:
Bitte frühzeitig erscheinen! Türöffnung um 19.00 Uhr.
Bezüglich der Einzelheiten zu den Traktanden verweisen wir auf die gedruckte Botschaft, welche allen Haushaltungen zugestellt wird. Sie kann zudem auf der Bezirkskanzlei bezogen werden und ist unter www.einsiedeln.ch verfügbar. An der Bezirksgemeinde stimmberechtigt sind alle Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die im Bezirk Einsiedeln politischen Wohnsitz haben, das achtzehnte Altersjahr erfüllt haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind. Im Falle von Widerhandlungen wird auf Art. 282 (Wahlfälschung) des Schweizerischen Strafgesetzbuches verwiesen.