B: Brainaix Swiss AG, Rinderplätzstrasse 58, 8846 Willerzell; P: Hasler Limacher Architekten AG, Werner-Kälin-Strasse 3, 8840 Einsiedeln. O: Umbau und Erweiterung Wohnhäuser mit Teilnutzung Gewerbe (still), Neubau Verbindungstrakt und Umgebungsanpassung und Gartenhaus, Rinderplätzstrasse 58 und 60, Willerzell, GB (30122) und (30103), Koordinaten 2 702 873/1 221 007.
Die Baugespanne sind erstellt. Die Gesuchunterlagen liegen auf dem Bauamt Einsiedeln zur Einsicht auf. Während der Auflagefrist kann beim Bezirksrat mit schriftlicher Eingabe gegen das Bauvorhaben öffentlich-rechtliche Einsprache nach Massgabe des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 6. Juni 1974 erhoben werden (gemäss § 80 Abs. 1 PBG, SRSZ 400.100; §§ 38 ff. VRP, SRSZ 234.110; Art. 12 und 12a bis g NHG, SR 451). Zivilrechtliche Ansprüche sind nach Massgabe der Schweizerischen Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (ZPO, SR 272) beim zuständigen Vermittler der Gemeinde oder beim Einzelrichter schriftlich geltend zu machen (§ 80 Abs. 3 PGB)
Einsprachefrist: 26. März bis und mit 15. April 2021