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Mitteilung aus dem Bezirksrat vom 11. November 2020

20.11.2020

Notwendige Erhöhung der Abwassergebühren

Wegen dringender Sanierungsarbeiten wurden im Jahr 2018 die Abwassergebühren für Private sowie Industrie und Gewerbe um 20% angehoben. In Absprache mit dem eidgenössischen Preis überwacher entschied man sich damals für eine gestaffelte Anhebung der Abwassergebühren und eine erneute Überprüfung in zwei bis drei Jahren (EA 85/2017). Aufgrund des nun kumulier-ten Verlustes in der Spezialfinanzierung Abwasser von knapp 1.7 Mio. per Ende 2020 ist die zweite Etappe der Gebührenanpassung unumgänglich. 
 

(BK) Der Bezirk organisiert und überwacht im gesamten Bezirksgebiet die Ableitung und Reinigung der Abwässer. Hierzu erstellt und unterhält er die notwendigen öffentlichen Abwasseranlagen. Für neu erschlossene Grundstücke ist von Seiten Eigentümer ein Beitrag an die Erschliessung(kosten) zu leisten, für den danach erfolgten Anschluss an das öffentliche Kanalisationsnetz und die Kläranlage eine Anschlussgebühr. In der Regel sind diese beiden Gebühren einmalig zu leisten.
Wiederkehrend ist dagegen die Benutzungsgebühr zur Deckung der laufenden Betriebs-, Unterhalts- und Erneuerungskosten des Kanalisationsnetzes und der Abwasserreinigungsanlage (ARA). Diese Gebühr setzt sich zusammen aus einer Grund- und einer Verbrauchsgebühr.

Spezialfinanzierung: Ausgleich
Die erwähnten Beiträge und Gebühren sind zum einen zweckgebundene Mittel zur Erfüllung der öffentlichen Aufgabe (Spezialfinanzierung). Zum anderen kann der Staat aber nicht beliebig Beiträge und Gebühren erheben, sondern müssen sich diese am Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip (Gleichwertigkeit) orientieren und verursachergerecht sein. Damit einher geht aber, dass eine Spezialfinanzierung mittelfristig auch ausgeglichen zu gestalten ist.

Aufgrund verschiedener baulicher und technischer Sanierungsmassnahmen an der Abwasserreinigungsanlage (EA 12/2018) sowie des Unterhalts der 73 km bzw. 26 km langen Schmutzwasser- und Meteorwasserleitungen und Pumpstationen hat sich bei der Abwasserfinanzierung über die letzten Jahre ein kumulierter Verlust von knapp 1.7 Mio. Franken angeäufnet. Diese Unterdeckung ist nun zwingend auszugleichen.

Ausschöpfung der Möglichkeiten
Gemäss Empfehlung des Preisüberwachers folgt darum nun die zweite Etappe der Erhöhung der Benutzungsgebühr um weitere 25% (Grundgebühren) bzw. 50% (Verbrauchsgebühren). Damit und mit einer gleichzeitigen Senkung der Abschreibungslast wird die Spezialfinanzierung Abwasser in der Lage sein, fortan einen jährlichen Überschuss von CHF 276 800 zu erzielen und den Verlustvortrag innerhalb von sechs Jahren abzubauen.

Der Bezirksrat schöpft die ihm vom Souverän zur Verfügung stehenden Möglichkeiten damit voll aus (Sockelpreis gemäss Kanalisations- und Entwässerungsreglment plus maximal 50%). Der im Raum stehende, vom Bezirksrat aber abgelehnte Zusammenschluss mit dem Abwasserverband Höfe steht mit der Gebührenerhöhungi in keinem Zusammenhang. Beim Bezirk Einsiedeln werden so oder anders immer Investitionen anfallen. Im Alleingang sind diese aber besser sowie eigenständig kalkulier- und planbar.
  
  
Grundgebühr pro Jahr Genehmigter
Sockelbetrag
gem. Reglement
Gebühr Stand
2020

 
Geplante
Gebühr
per 2021
Erhöhung in
Bezug auf Sockel-
betrag in %
Erhöhung in
Bezug auf Gebühren
Stand 2020 in %
Einfamilienhaus 100.00 120.00 150.00 50 25
Mehrfamilienhaus
(pro Wohnung, Gewerbe)

50.00

60.00

75.00

50

25
Industrie, Gewerbe etc.          
bis 250 m3 100.00 120.00 150.00 50 25
bis 500 m3 200.00 240.00 300.00 50 25
bis 1'000 m3 300.00 360.00 450.00 50 25
bis 5'000 m3 400.00 480.00 600.00 50 25
bis 10'000 m3 600.00 720.00 900.00 50 25
bis 15'000 m3 800.00 960.00 1'200.00 50 25
bis 20'000 m3 1'000.00 1'200.00 1‘500.00 50 25
mehr als 20'000 m3 1'200.00 1'440.00 1'800.00 50 25
Verbrauchsgebühr          
pro Kubikmeter
Wasserbezug

1.10

1.10

1.65

50

50


Gemeindevergleich

Gemeinde
Verbrauchsgebühr für
1 m3 Abwasser in CHF
                                                                         
Einsiedeln 1.65  
Schwyz 2.15  
Wollerau 1.80  
Feusisberg 1.55  
Freienbach 1.90  
Rothenthurm 2.40  
Küssnacht 3.07  

     
Verschiedenes
Der Bezirksrat
   
  • genehmigt die Jahresrechnung und den Jahresbericht der Stiftung Kulturerbe Einsiedeln;
  • spricht für die zweite Phase des NRP-Projekts (Neue Regionalpolitik, Teilbereich „Menschen empfangen im Kloster Einsiedeln“) einen Beitrag von maximal CHF 25 000;
  • überweist das Gesuch um Entlassung des Doppelhauses Eublätz 6/8, Euthal, aus dem Kantonalen Schutzinventar (Nr. 26.029) und dem Bauernhausinventar (Nr. 26.02-86) an den Kanton;
  • überweist die Einbürgerungsgesuche von Blerta Damani, Einsiedeln, und Birgit Bucher, Einsiedeln, an die Bezirksgemeinde.

  
Erteilte / zugestellte Bewilligungen 
Bau- und Umweltbehörde
 
  • Loipe Bolzberg Trachslau, Grotzenmühlestrasse 25, Einsiedeln: TrailerContainer Skivermietung/Garderobe, Grotzenmühlestrasse, Einsiedeln;
  • Patrick Schönbächler, Erlenweg 24, Bennau: Sitzplatzüberdachung sowie Windschutzverglasung des Hauseingangs, Erlenweg 4, Bennau;
  • Andre Kälin, Gasse 8, Willerzell: Carport;
  • Clevergie AG, Industriestrasse 14, Bennau: Photovoltaikanlage, Gerbestrasse 29, Einsiedeln.

   
Im Meldeverfahren wurden folgende Vorhaben bewilligt
  • Manuela Russ, Staumauerstrasse 25, Egg: Aufstellung Gerätehaus.

     
Bezirkskanzlei Einsiedeln,
18. November 2020
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Bezirksverwaltung Einsiedeln
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8840 Einsiedeln
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Schulverwaltung Einsiedeln
Nordstrasse 17, Postfach 463
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055 418 42 42
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