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Mitteilung aus dem Bezirksrat vom 23. September 2020

10.10.2020
Erhöhung Trinkwassergebühren 2021
Für alle Bezüger von Trinkwasser im Bezirk Einsiedeln setzen sich die Gebühren für das Wasser aus einer Grundgebühr und einer Verbrauchsgebühr zusammen. In den vergangenen Jahren wurde jeweils nur die Verbrauchsgebühr angepasst. Die Planungs- und späteren Erschliessungskosten für eine neue Grundwasserfassung machen nun aber auch eine Gebührenanpassung notwendig, die auch die Grundgebühren umfasst.

Die Ankündigung des kantonalen Amts für Umweltschutz, dass die Konzession für das Wasser-Pumpwerk Rabennest ab Juni 2030 nicht verlängert werden kann, machte die Suche nach neuen Grundwasservorkommen notwendig. Momentant laufen Pumpversuche im Gebiet Breukholz in Gross. Falls sich das Vorkommen bestätigt, ergiebig und von guter Qualität ist, muss mit Kosten von drei bis vier Millionen für die Grundwasserfassung, das Pumpwerk und die Leitung nach Einsiedeln gerechnet werden.

Die Trinkwasserverorgung unterliegt der Spezialfinanzierung: Einnahmen werden zweckgebunden wieder eingesetzt, angestrebt wird ein ausgeglichenes Jahresergebnis. Um ein solches zu erreichen, werden auf 2021 die Grundgebühren der Trinkwasserversorgung um 20 % erhöht, die Verbrauchsgebühr für den bezogenen Kubik Wasser wird von 95 Rappen auf 1.10 Franken angehoben. Der Preisüberwacher spricht sich nicht gegen die Anpassungen aus.

Alters- und Pflegeheim Langrüti: Festlegung Mietszins für die Jahre 2021 bis 2025
Mit dem Alters- und Pflegeheim Langrüti verfügt der Bezirk Einsiedeln über ein Angebot im Bereich Betreuung und Pflege im Alter mit rund 100 Betten. Der Betrieb wurde in drei Etappen ausgebaut und erweitert. Wegen der hohen Investitionen war eine Selbstfinanzierung für die Langrüti bislang nicht möglich. Mit dem neuen Rechnungslegungsmodel HRM2 fallen die Abschreibung künftig jedoch tiefer aus.

Die Gebäudlichkeiten der Langrüti werden seit dem Beschluss von November 2011 als Verwaltungsliegenschaften geführt und an das Alters- und Pflegeheim vermietet. Der jährliche Betriebsgewinn wird an den Mietzins für den Bezirk angerechnet, die ausstehende Differenz über das ordentliche Budget finanziert.

Mit den neuen Abschreibungsregelungen ab 2021 gemäss dem neuen Rechnungslegungsmodel HRM2 werden die Abschreibungen erheblich tiefer ausfallen; statt ursprünglich 8% Abschreibung auf getätigten Investitionen gelten neu 3.03%, linear auf 33 Jahre. Aufgrund dieser neuen Voraussetzungen wird das Alters- und Pflegeheim Langrüti neu als Spezialfinanzierung in der Rechnung des Bezirks geführt, die Einnahmen aus dem Mietzins der Langrüti werden zweckgebunden wieder für die Langrüti eingesetzt. Ab 2021 hat das Alters- und Pflegeheim neu einen jährlichen Mietzins von 360‘000 Franken zu leisten. Dieser wird auf fünf Jahre festgelegt. Die effektiven Abschreibungen für das Jahr 2021 betragen 277‘000 Franken und die Kapitalzinse 73‘125 Franken, gesamthaft also 350‘125 Franken. Mit dieser Ausgangslage kann das Alters- und Pflegeheim Langrüti voraussichtlich kostendeckend geführt werden. Eine Selbstfinanzierung der dringend notwendigen Sanierungsmassnahmen der Jahre 2022 bis 2024 ist jedoch weiterhin ausgeschlossen. Ab 2025 hat das Alters- und Pflegeheim Langrüti zusätzlich zum Mietzins 1% der Abschreibungen auf den Betrag der Sanierungsmassnahmen zu leisten.

Vernehmlassung zur Teilrevision zum Gesetz über die Ergänzungsleistungen
Der Regierungsrat hat im Juni 2020 einen Vernehmlassungsentwurf für eine Teilrevision des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung verabschiedet. Der Gesetzesentwurf wurde den Bezirken und Gemeinden zugestellt, die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 30. September 2020.

Gegenstand der Teilrevision ist der Finanzierungsschlüssel bei den Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV / IV . Neu sollen die Gemeinden ihre Beiträge für die Ergänzungsleistungen an den Kanton nur noch in einem Umfang von drei Zehnteln übernehmen müssen statt wie bis anhin hälftig (nach Abzug des Bundesbeitrages). Im Gegenzug dazu wird aber auch die Pflegefinanzierungsverordnung angepasst. Künftig sollen im Kanton Schwyz die ungedeckten Pflegekosten von Menschen in Pflegeheimen nur noch über die Pflegefinanzierung bezahlt werden. Bis anhin werden diese Leistungen an die Pflegekosten von den Ergänzungsleistungen übernommen, falls die betreffende Person einen Anspruch darauf hat. Diese Umverteilung der Kosten hat eine hohe finanzielle Zusatzbelastung der Gemeinden zur Folge, da sie gemäss Gesetzesentwurf im Rahmen der Pflegefinanzierung diese ungedeckten Kosten übernehmen sollen.

Aufgrund der demografischen Entwicklungen der nächsten Jahre und Jahrzehnte ist davon auszugehen, dass die Pflegekosten stark ansteigen werden. Zu Korrektur der Kostenverschiebung reicht der Abgleich über die Ergänzungsleistungen also nicht aus, da diese viel weniger stark ansteigen werden. Für Bezirke und Gemeinden ist daher mittel- und langfristig eine grosse finanzielle Mehrlast zu erwarten.

Fazit: Die Teilrevision trägt nicht zu einer verträglicheren Verteilung der Soziallasten zwischen Kanton und Gemeinden bei. Auf die Entwicklung dieser Kosten haben die Gemeinden zudem keinerlei Einfluss. Der Bezirksrat äussert sich daher ablehnend zur Anpassung des Finanzierungsschlüssels zwischen Kanton und Gemeinden. Der Regierungsrat wird gebeten, den Artikel 10 Abs.2 des Gesetzes über Ergänzungsleistungen wie folgt anzupassen: „Die Kostenaufwendungen für die Ergänzungsleistungen werden vollumfänglich durch den Kanton finanziert.“


Verschiedenes
Der Bezirksrat
  • erlässt den verbindlichen Stellenplan. Er wird mit insgesamt 95.69 Stellen bewilligt. Durch die Aufhebung der Stabsstelle Kommunikation reduzieren sich die Stabsstellen von 4% auf neu 3.4%. Damit verbunden sind jedoch Mehraufwendungen infolge Dienstleistungen Dritter.

Erteilte Baugesuche
  • Isabelle Gisler, Rinderplätzstrasse 2d, Willerzell: Sitzplatzüberdachung
  • Arthur Bachmann, Fabrikstrasse 11, Ebertswil: Umbau und Erweiterung Badehaus, Staumauerstrasse 18, Egg
  • BSZ Stiftung, Hausmatt 9, Seewen: Aufbau Büroräumlichkeiten und Umnutzung Büroräume zu Tagesstätte, Grotzenmühlestrasse 1, Einsiedeln
  • Goldapfel AG, Gaswerkstrasse 10, Einsiedeln: Neubau Garagenboxen
  • Frédéric Bouvard, Rombüelstrasse 7, Gross: Einbau von 3 Dachfenstern
  • Karl Schwegler sel. Erben, v.d. Caroline Schwegler, Breukholz 25, Gross: Umbau Einfamilienhaus und Anbau von zwei Dachlukarnen
  • Anita Schönbächler, Rosenhag 2, Einsiedeln: Gartengestaltung (bereits erstellt) und Pergola
  • Anita und Thomas Fuchs, Sihltalhütte 2, Euthal: Abbruch bestehende Stallungen und Neubau Milchviehstall
  • Bezirk Einsiedeln, Hauptstrasse 78, Einsiedeln: Massnahmen Halbinsel Birchbüel, Flachmoor Sulzel, Willerzell

Im Meldeverfahren wurden folgende Vorhaben bewilligt
  • Kloster Einsiedeln, Verwaltung, Einsiedeln: Projektänderung zu Beleuchtung Klosterplatz, Einsiedeln
  • Kloster Einsiedeln; Verwaltung, Einsiedeln: Projektänderung zu Sanierung Klosterplatzarkaden, Südflügel, Klosterplatz, Einsiedeln
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Bezirksverwaltung Einsiedeln
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Schulverwaltung Einsiedeln
Nordstrasse 17, Postfach 463
8840 Einsiedeln
055 418 42 42
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