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Corona: ​Maskenpflicht mit Fokus auf Veranstaltungen

15.10.2020
Aufgrund der stark steigenden Fallzahlen hat der Schwyzer Regierungsrat weiterführende kantonale Massnahmen beschlossen, welche er per Freitag, 16. Oktober, in Kraft setzt. Ab Freitag gelten im Kanton Schwyz grundsätzlich:

Eine generelle Maskentragepflicht an allen öffentlichen und privaten Veranstaltungen mit über 50 teilnehmenden Personen.
Eine Maskentragepflicht, wenn der erforderliche Abstand nicht eingehalten werden kann:
  • an öffentlichen und privaten Veranstaltungen mit bis zu 50 teilnehmenden Personen
  • in Gastronomiebetrieben, einschliesslich Bars, Diskotheken, Clubs und Tanzlokalen
  • in öffentlich zugänglichen Innenräumen, namentlich Verkaufslokalen, Postschalter, Kinos und Gotteshäusern

Die Verordnung sieht Ausnahmen von der Maskentragepflicht vor.

Der Regierungsrat konzentriert sich mit diesen Massnahmen gezielt auf den Bereich der Veranstaltungen, da sich diese in der jüngsten Vergangenheit als häufigste Quelle für Ansteckungen gezeigt haben. Er verzichtet deshalb zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch auf eine generelle Maskentragepflicht in den Verkaufslokalen, da für diesen Bereich keine Anzeichen für gehäufte Ansteckungen vorliegen.

Der Regierungsrat appelliert an die Bewohnerinnen und Bewohner des Kantons Schwyz, die Eigenverantwortung wahrzunehmen und die geltenden Hygienevorschriften und Abstandsregeln einzuhalten.


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