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Baugesuche / Einsprachefrist bis 16. Juli 2020

26.06.2020
Innerhalb Bauzone
   
  • B: Adelrich Lienert, Schwanenstrasse 35, 8840 Einsiedeln; 
    P: dipl. Arch. HTL/STV Ad. Lienert, Schwanenstrasse 35, 8840 Einsiedeln. 
    O: wärmetechnische Gebäudesanierung, Erweiterung Dachterrasse, Glasvordächer über Balkonen und Windschutzverglasung, Schwanenstrasse 35, Einsiedeln, GB 409, Koordinaten 699 366/220 317.


Die Baugespanne sind erstellt. Die Gesuchunterlagen liegen auf dem Bauamt Einsiedeln zur Einsicht auf. Während der Auflagefrist kann beim Bezirksrat mit schriftlicher Eingabe gegen das Bauvorhaben öffentlich-rechtliche Einsprache nach Massgabe des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 6. Juni 1974 erhoben werden (gemäss § 80 Abs. 1 PBG, SRSZ 400.100; §§ 38 ff. VRP, SRSZ 234.110; Art. 12 und 12a bis g NHG, SR 451). Zivilrechtliche Ansprüche sind nach Massgabe der Schweizerischen Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (ZPO, SR 272) beim zuständigen Vermittler der Gemeinde oder beim Einzelrichter schriftlich geltend zu machen (§ 80 Abs. 3 PGB).

Die Auflage- und Einsprachefrist dauert vom 26. Juni bis und mit 16. Juli 2020.



​​Legende:
B: = Bauherrschaft
P: = Planer
G: = Grundeigentümer
O: = Objekt
 
Icon (73 KB)
Bezirksverwaltung Einsiedeln
Hauptstrasse 78 / Postfach 161
8840 Einsiedeln
055 418 41 20
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Schulverwaltung Einsiedeln
Nordstrasse 17, Postfach 463
8840 Einsiedeln
055 418 42 42
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