Fahrzeugreglement für das Dienstfahrzeug, eAuto Rathaus
Mit der Zustimmung durch die Stimmbürger und Stimmbürgerinnen an der Bezirksgemeinde vom 30. Juni 2020 zum Nachkredit für die eAutos, wird auch das Reglement für die Benutzung des Fahrzeugs beim Rathaus in Kraft gesetzt. Mit den eMobilen sollen die Dienstfahrten abgedeckt werden, die von Mitarbeitenden im Rahmen ihrer Arbeit für den Bezirk gegenwärtig noch mit ihren privaten Autos geleistet werden. Für zahlreiche Arbeiten - auswärtige Sitzungen, Kontrollgänge oder das Begehen einer Baustelle - sind Dienstfahrten unumgänglich. Für dienstliche Fahrten mit Privatfahrzeugen werden jährlich rund 15‘000 Franken an Spesen ausbezahlt. Dienstfahrten mit Privatfahrzeugen sind künftig nicht mehr zulässig, sofern das Dienstauto zur Verfügung steht.
Das Reglement für das Dienstfahrzeug hält fest, dass ausschliesslich Fahrten für dienstliche Zwecke erlaubt sind. Zur Nutzung des Fahrzeuges sind nur die Mitarbeitenden der Bezirksverwaltung und die Mitglieder des Bezirksrats berechtigt, das eAuto darf zudem nicht von Drittpersonen genutzt werden. Noch nicht festgelegt ist, wo das Fahrzeug „Rathaus“ stationiert sein wird.
Erteilte Baubewilligungen
MedicoPlus Health Care AG, Spitalstrasse 26a, Einsiedeln: Stele (beleuchtet)
Bezirk Einsiedeln, Hauptstrasse 78, Einsiedeln: Schulhausquelle Egg, Sanierung Quellfassung sowie Ersatz Brunnenstube und Reservoir inkl. Leitungen, Sarenbachstrasse, Egg
Sonja und Sascha Kälin, Unterbinzenweg 3, Einsiedeln: Abbruch Schopf und Vergrösserung Doppelgarage
Reinhard Füchslin-Schuler, Bergstrasse 9, Goldau: Umbau Wohnhaus und Anbau Abstellraum und Carport, sowie Parkplatzerweiterung (Umgebungsarbeiten teilweise bereits ausgeführt), Feilenstaub 3, Einsiedeln