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Baugesuche / Einsprachefrist bis 2. Juli 2020

12.06.2020
Innerhalb Bauzone
  • B: Bauherrschaft: Theiler Einsiedeln AG, Schmiedenstrasse 20, 8840 Einsiedeln; 
    P: Projekt: FüchslinArchitektur GmbH, Schwanenstrasse 38, 8840 Einsiedeln. 
    O: Fassadenanpassungen durch Einbau und Vergrösserung Fenster Westfassade und Einbau Fenster Südfassade, Schmiedenstrasse 20, Einsiedeln, GB 454, Koordinaten 2 699 375/1 220 481 (ohne Baugespann).


Die Baugespanne sind erstellt. Die Gesuchunterlagen liegen auf dem Bauamt Einsiedeln zur Einsicht auf. Während der Auflagefrist kann beim Bezirksrat mit schriftlicher Eingabe gegen das Bauvorhaben öffentlich-rechtliche Einsprache nach Massgabe des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 6. Juni 1974 erhoben werden (gemäss § 80 Abs. 1 PBG, SRSZ 400.100; §§ 38 ff. VRP, SRSZ 234.110; Art. 12 und 12a bis g NHG, SR 451). Zivilrechtliche Ansprüche sind nach Massgabe der Schweizerischen Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (ZPO, SR 272) beim zuständigen Vermittler der Gemeinde oder beim Einzelrichter schriftlich geltend zu machen (§ 80 Abs. 3 PGB).

Die Auflage- und Einsprachefrist dauert vom 12. Juni bis und mit 2. Juli 2020.



​​Legende:
B: = Bauherrschaft
P: = Planer
G: = Grundeigentümer
O: = Objekt
Icon (72 KB)
Bezirksverwaltung Einsiedeln
Hauptstrasse 78 / Postfach 161
8840 Einsiedeln
055 418 41 20
2vek+rwn5alr/tuw5ngy'@by9ezo5irq/ker5int8siv,edl1elp+n.t3chb

Schulverwaltung Einsiedeln
Nordstrasse 17, Postfach 463
8840 Einsiedeln
055 418 42 42
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