Gemäss einem Entscheid des Kantonalen Bezirksführungsstabs Schwyz kann die für den 18. Mai 2020 vorgesehene Einsiedler Bezirksgemeinde nicht durchgeführt werden. Der Bezirk Einsiedeln ersuchte um eine Durchführung der Bezirksgemeinde im Freien auf dem Klosterplatz. Dies insbesondere wegen der hohen Dringlichkeit der Sachvorlage „Sanierung der Stiftung Krankenhaus Maria zum finstern Wald und Aufhebung der Defizitgarantie“, welche am 21. Juni 2020 zur Abstimmung kommen sollte. Die Vorgaben des Physical distancings hätten bei rund 200 erwarteten Stimmberechtigten um ein Leichtes eingehalten werden können.
Der Kantonale Bezirksführungsstab argumentiert mit der Verordnung 2 vom 1. April 2020, die keine Ausnahmebewilligungen für Anlässe im öffentlichen Interesse mehr vorsieht. Somit können auch Veranstaltungen, die der Ausübung politischer Rechte dienen, nicht mehr durchgeführt werden. Die Dringlichkeit des Sachgeschäfts für die aktuelle Situation der Stiftung des Krankenhauses wird dabei zum Bedauern des Bezirks Einsiedeln nicht berücksichtigt.
Noch unklar ist zum jetzigen Zeitpunkt, wann die Bezirksgemeinde und die Abstimmung angesetzt werden können. Diese werden terminiert, sobald es die Vorschriften wieder zulassen. In der Festlegung der Termine für kommunale Sachvorlagen ist der Bezirksrat dann frei, es müssen dazu keine offiziellen Abstimmungstermine genutzt werden.