Gegenwärtig sind im Bezirk Einsiedeln zwei Teilrevisionen der Nutzungsplanung am Laufen. Der Bezirksrat hat nun die betreffenden Nutzungsplanungen zur ordentlichen Vorprüfung dem Amt für Raumentwicklung des Kantons Schwyz eingereicht. In der Teilrevision 1 müssen die Gewässerräume und die Naturgefahren verbindlich für die Grundeigentümer in die Zonenplanung aufgenommen werden, in der Teilrevision 2 werden ungenaue Zonenabgrenzungen entlang von Gewässern, Strassen oder Waldgrenzen korrigiert. In den Ausgaben des Einsiedleranzeigers vom 20. April 2018 und vom 4. Mai 2018 sowie vom 19. Juli 2019 wurde bereits darüber berichtet.
Da sowohl die Gewässerräume wie auch die Naturgefahren aufgrund gesetzlicher Fristen dringend umzusetzen sind, werden zwei getrennte Teilrevisionen durchgeführt. Durch die Aufteilung in zwei Teilrevisionen können die dringend notwendigen Anpassungen vorgenommen werden, ohne durch die Nachführungen am Zonenplan behindert zu werden.
Das Informations- und Mitwirkungsverfahren hat bereits im Frühling 2019 stattgefunden. Nach dem Mitwirkungsverfahren wurden die Unterlagen zur Vorprüfung beim kantonalen Amt für Raumentwicklung eingereicht. Der Vorprüfungsbericht ist in Vorbehalte, Empfehlungen und Hinweise gegliedert. Vorbehalte können dem Regierungsrat in der vorliegenden Form nicht zur Genehmigung eingereicht werden, weshalb sie alle bereinigt wurden. Empfehlungen weisen auf präzisierungsbedürftige Punkte und offene Fragen hin, Hinweise dienen der Orientierung. Auch die Empfehlungen und Hinweise wurden bei der Überarbeitung vollständig berücksichtigt.
Der Bezirksrat hat die überarbeiteten Unterlagen am 8. April 2020 zur öffentlichen Auflage verabschiedet. Die Auflagefrist beginnt am 17. April 2020 und dauert bis zum 18. Mai 2020. Während dieser Frist kann beim Bezirksrat Einsprache erhoben werden. Eine allfällige Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung beinhalten.